Pressemitteilung März 2011
23.03.2011
DBSH nimmt Stellung zu den Entwicklungen im Gesundheitswesen
Zusammen mit der DVSG nimmt der DBSH im Gesetzgebungsverfahren zur neuen Gesundheitsreform Stellung. Die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform will neben einer Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum eine Verbesserung des Versorgungsalltags mit gesundheitsbezogenen Leistungen erreichen. Der DBSH konnte bei der Anhörung zum Thema „Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung“ am 23.03.2011 im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verdeutlichen, dass es einer Stärkung der Sozialen Arbeit bedarf. Nur sie könne angesichts der Komplexität individueller Bedarfslagen, eine entsprechende Unterstützung mit gesundheitsbezogenen, pflegerischen und sozialen Leistungen im Alltag der Patienten vermitteln. Weitere Informationen sind der DBSH-Stellungnahme „Versorgungslücken“ und dem Wortprotokoll des Gesundheitsausschusses, sowie der Broschüre „Prozessverbesserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen“ der Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen, an der DBSH maßgeblich mitgearbeitet hat, zu entnehmen.
Downloads:
Wortprotokoll Bundestag & Stellungnahme Versorgungslücken: www.dbsh.de/versorgungsluecken.pdf
Protokoll Anhörung Bundestag: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/Archiv/f_Versorgungsluecke_17_ 2924/035_23_03_2011_Versorgungsl__cke.pdf
Broschüre „Prozessverbesserung …“: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/FachberufeProzessverbesserung.pdf