Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Sozialprofessionelle Beratung

Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung

Stand 2002

Die Bundesmitgliederversammlung des DBSH hat einstimmig eine „Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung“ beschlossen. Dadurch soll Klarheit über ein wesentliches Tätigkeitsmerkmal von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit geschaffen werden. Dies ist wichtig für das Selbstverständnis der Profession und bildet zugleich eine Grundlage für die (berufs-)politische Diskussion über professionelle soziale Beratung. Letztendlich wollen wir damit auch verhindern, das andere Professionen das Tätigkeitsfeld für sich beanspruchen ohne die hierfür notwendigen Qualifikationen und ethischen Grundlagen zu haben.

1. Vorwort

In der folgenden Qualitätsbeschreibung geht es nicht darum, die Standards der vielfältigen Beratungsformen dazustellen, sondern die „Sozialprofessionelle Beratung“ als eine grundlegende und typische Leistung der Profession Soziale Arbeit zu beschreiben.

Die Autor*innen sehen die „Sozialprofessionelle Beratung“ als die Grundlage für spezialisierte Beratungsformen. „Sozialprofessionelle Beratungskompetenz“ bildet demnach bei entsprechender Nachqualifizierung in einer „Spezialisierten Beratung“ den professionellen Hintergrund von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit und wird in deren Handeln spürbar.

Aufgabe dieses Papiers ist es, die Schlüsselkompetenz aus der Sicht der Profession Soziale Arbeit zu bestimmen, Standards festzulegen und somit Transparenz herzustellen, die sowohl den Hilfe- bzw. Ratsuchenden als auch den Fachkräften der Profession Soziale Arbeit und den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung Sicherheit geben.

Weitere Schlüsselkompetenzen der Profession Soziale Arbeit müssen zukünftig noch dargestellt werden (wie z. B. Verhandlung, Intervention, Vertretung, Beschaffung, Betreuung). In der Praxis der Sozialen Arbeit wird häufig nicht unterschieden zwischen den einzelnen Tätigkeiten. Wir meinen, dass es für die Zukunft der Profession Soziale Arbeit wichtig ist, zu unterscheiden und die entsprechenden Kompetenzen konkreter zu definieren.

Mit der „Sozialprofessionellen Beratung“ machen wir den Anfang.

Beratung ist im Kontext sozialprofessioneller Arbeit zu definieren und als genuine Form sozialprofessionellen Handelns zu verstehen.

Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit ist eine

  • typische (häufig wiederkehrende, aufgaben-/auftragsbezogene)
  • wertorientierte (auf berufseigene Normen bezogene)
  • theoretisch fundierte (fachtheoretische Beiträge, Konzepte, Begründungen)
  • eigenständige (sowohl von anderen beruflichen Handlungen als auch von anderen Beratungsberufen [wie bspw. der Psychologie, Jurisprudenz, Medizin] unterscheidbare)
     
  • und somit eine an der professionellen Prinzipien orientierte Praxis.

Im Verlauf der Arbeit in der Arbeitsgruppe wurde der Begriff „Sozialprofessionelle Beratung“ geprägt. Es geht darum, Beratung als Kernaufgabe der Sozialen Beratung zu definieren und sie in Konkurrenz zu anderen Berufen als das Besondere in der Sozialen Arbeit zu beschreiben. Beratung grenzt sich auch dadurch von z. B. therapeutischen auf der einen und spezialisierten Beratungsformen auf der anderen Seite unter anderem davon ab, dass sie

  • lebensweltbezogen in und mit den Strukturen des Klientel
  • ressourcen- und netzwerkorientiert arbeitet, vernetzend wirkt, also alle Unterstützungssysteme einbezieht,
  • mehr als eine „Problemlösung“ ist.

Beratung durch die Soziale Arbeit hat ein eigenständiges Profil, das nicht von anderen Professionen übernommen werden kann. Im Kontext der „spezialisierten Beratung“ bedient sich die Profession zusätzlicher Verfahren, z. B. therapeutischer Verfahren. Diese werden ergänzend zum ganzheitlichen Bezug durch die Soziale Arbeit genutzt.

„Sozialprofessionelle Beratung“ findet sich in verschiedenen Beratungsformen wieder, so unter anderem:

  • im Gesundheitsbereich (Krankenhaussozialdienst)
  • in der Allgemeinen Sozialberatung bzw. Sozialberatung (in der kommunalen Sozial- und Jugendhilfe oder bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege)
  • in der Gemeinwesenarbeit (Stadtteilbüros, soziale Brennpunkte)
  • in der sogenannten „Spezialisierten Beratung“ wie z. B. Schuldenberatung (bzw. Sozialberatung für Schuldner*innen)
  • Ehe- und Lebensberatung, Erziehungsberatung, Suchtberatung
  • oder auch in „Grenzgebieten“ der Sozialen Arbeit wie „Supervision, Organisationsberatung, Coaching als Grundlage von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit zusätzlich zu einer fundierten Zusatzqualifikation.
  • Die Sozialprofessionelle Beratung ist auch Grundlage in der Streetwork-Arbeit oder einer anderen aufsuchenden Beratungsform der Sozialen Arbeit.

Wir hoffen, dass diese Standards der Praxis helfen, das berufliche Selbstbewusstsein zu verbessern und ihre professionelle Tätigkeit gegenüber Kostenträgern und Entscheidungsträgern in der Freien Wohlfahrtspflege genauso deutlich zu machen wie in der Politik und der öffentlichen Verwaltung. Wir hoffen aber auch, dass die Entscheidungsträger in und für die Soziale Arbeit anhand dieser (und der noch folgenden Beschreibungen von Schlüsselkompetenzen) bei zukünftigen Stellenbesetzungen sich an den hier beschriebenen Kompetenzen orientieren und diese bei der Ausgestaltung von Aufgabenbereichen in der Sozialen Arbeit entsprechend berücksichtigen.

Mehr dazu:

Beschreibung: Download:
Qualitätsbeschreibung Sozialprofessionelle Beratung

Professions-News

NEWS | 04.12.2024

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Spendenkampagne zugunsten des Stadtjugendausschusses Karlsruhe

NEWS | 29.10.2024

Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Einrichtungen des DBSH