Aufgaben der BTK
Der Bundestarifkommission (BTK) wird entsprechend der Satzung des DBSH die Aufgabe der „Gewerkschaftliche Grundsatzfragen“ übertragen.
Die Geschäftsordnung finden Sie hier:
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Geschäftsordnung BTK (Stand 2021) |
Zu den Aufgaben Bundestarifkommission (BTK) zählen insbesondere:
- Gewerkschaftliche Vertretung in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und der BTK der dbb tarifunion sowie vor Ort mit den dbb Landesbünden und deren Landestarifkommissionen.
- Frauenvertretung (in Zusammenarbeit mit der dbb Bundesfrauenvertretung und den Landesfrauenvertretungen der dbb Landesbünde),
- die Organisation und Mitwirkung bei Streiks,
- Mitwirkung an der Erarbeitung von arbeits-, tarif- und besoldungspolitischen Forderungen,
- die Beteiligung an Tarifverhandlungen,
- die Unterstützung im Rahmen der Mitbestimmung in den Behörden, Verwaltungen und Einrichtungen, (Betriebs- und Personalräte, kirchliche Mitarbeitervertretungen usw. oder der Unternehmensmitbestimmung Aufsichtsräte u. Ä.) in Zusammenarbeit mit dem dbb beamtenbund und tarifunion,
- Angebote der gewerkschaftlichen und politischen Bildung (in Zusammenarbeit mit der dem DBSH-Institut und der dbb akademie),
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu tagesaktuellen, arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Themen für den DBSH.