Bundestarifkommission
Bundeskommission für Arbeits-, Tarif- und Beamten-/Beamtinnenrecht (BTK)
Die Bundestarifkommission (BTK) setzt sich aus den von den Landesverbänden des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) gewählten Vertreterinnen und Vertretern zusammen und versteht sich als die Vertretung im gewerkschaftlichen Bereich.
Der jeweilige Landesverband wird in tariflichen Fragen durch die/den Vorsitzende/Vorsitzenden bzw. die/den Sprecherin/Sprecher oder die/den Vertreterin/Vertreter vertreten.
Die Bundestarifkommission wählt sich ihre Leitung. Diese vertritt mit Mandat des zuständigen Organes die gewerkschaftlichen Interessen der Beschäftigten, Beamten_innen und Selbständige.