Schlüsselkompetenzen Soziale Arbeit
Das Buch "Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit" wurde 2007 von der Bundesmitgliederversammlung in Jena verabschiedet.
Das gesamte Buch können Sie hier im Shop bestellen.
Eine Aktualisierung und Neuausgabe des Buches ist derzeit in Bearbeitung.
Auszug aus dem Vorwort "Schlüsselkompetenzen der Sozialen Arbeit"
von Friedrich Maus, Wilfried Nodes, Dieter Röh, 4. Auflage, erschienen im Wochenschauverlag, 2012.
Mit dieser Beschreibung der Schlüsselkompetenzen für Sozialarbeit/Sozialpädagogik schafft der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. (DBSH) eine Grundlage für die Sicherung des Berufsbildes der Sozialen Arbeit. Mit diesen Schlüsselkompetenzen definieren wir grundlegende Kompetenzen, die es Fachkräften[1] ermöglichen, beruflich zu handeln und im Zusammenwirken mit beruflicher Praxis, Lebenserfahrung und einer ständigen Fort- und Weiterbildung im Sinne eines andauernden Lernprozesses Wissen und Handlungskompetenz zu vertiefen.
Uns ist durchaus bewusst, dass der Begriff „Schlüsselkompetenzen“ in der Pädagogik anders besetzt ist. Genau aber wie das „Lesen lernen“ für das Kind eine wesentliche Schlüsselkompetenz für das weitere Leben darstellt, sind die von uns genannten Schlüsselkompetenzen die „Schlüssel“ zum professionellen Wirken von Fachkräften der Profession Soziale Arbeit.
Wir vertreten an dieser Stelle nicht den Anspruch, eine vertiefte wissenschaftliche Abhandlung zu präsentieren. Es handelt sich um eine Beschreibung dessen, was Fachkräfte der Profession nach erfolgreichem Studienabschluss beherrschen müssen. Diese Beschreibung erfolgt konkret aus der Sicht der beruflichen Praxis. Bei diesen Ausführungen handelt es sich weder um ein Curriculum für die Ausbildung noch um Module innerhalb des Studiums.
Der DBSH trägt mit dieser Beschreibung von Schlüsselkompetenzen zu einer schärferen Profilierung des Berufes bei, indem wir klären, was Sozialarbeiter*innen können müssen. Dabei ist wichtig, dass diese Kompetenzen überprüfbar und sowohl den Fachkräften als auch Anstellungsträgern und Gesetzgebern gegenüber transparent sind.
(...)
[1] Mit „Fachkräften“ sind gemeint: Dipl-Sozialarbeiter*innen, Dipl-Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen (BA). Da wir davon ausgehen, dass die Berufsabschlüsse in Zukunft in allen Ausbildungsstätten einheitlich entsprechend dem Hochschulrahmengesetz erfolgen, verwenden wir im weiteren Text die Begriffe „Sozialarbeiter*innen“ oder auch nur „Fachkräfte“. Damit sind also die noch bestehenden Studienabschlüsse „Sozialpädagogik“ mit eingeschlossen. Mehr dazu siehe S. 9 im Kapitel Einführung.