Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Zur staatlichen Anerkennung

Der Fachkräftemangel braucht adäquate Antworten: Qualität und Qualifikation statt Pauschallösung

Stand April 2022

Stellungnahme von Bundesarbeitsgemeinschaft Praxisämter/-referate an Hochschulen für Soziale Arbeit (BAG Prax), Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und Fachbereichstag Soziale Arbeit (FBTS) – Zur Forderung der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft nach einer Staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in für Absolvent:innen von erziehungswissenschaftlichen Studiengängen mit Schwerpunkt Sozialpädagogik

Kernaussagen

  1. Mit der Staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in werden notwendige Qualifikationen zertifiziert, die Voraussetzungen insbesondere für hoheitliches Handeln in der Sozialen Arbeit sind.
  2. Die pauschale Öffnung der Staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in für Absolvent:innen von erziehungswissenschaftlichen Studiengängen würde die erforderliche Qualität zur Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben in der sozialen Versorgung nicht gewährleisten.
  3. Die erziehungswissenschaftlichen Studiengänge unterscheiden sich in ihrem Qualifikationsprofil signifikant von generalistisch ausgerichteten Studiengängen Soziale Arbeit.
  4. Sofern eine Staatliche Anerkennung für Absolvent:innen dieser Studiengänge angestrebt ist, wird angeregt, eine spezifische, auf erziehungswissenschaftliche Studiengänge ausgerichtete Staatliche Anerkennung zu entwickeln.
Beschreibung: Download:
Stellungnahme "Der Fachkräftemangel braucht adäquate Antworten: Qualität und Qualifikation statt Pauschallösung" (04.2022)

Gastbeitrag zur Staatlichen Anerkennung in den Blätter der Wohlfahrtspflege

Stand Mai 2016

Die neue Ausgabe der Blätter der Wohlfahrtspflege beschäftigt sich mit dem Thema "Aus- und Weiterbildung". Der DBSH-Vorsitzende Michael Leinenbach verfasste dazu einen Beitrag:

Zusammenfassung
Lange galt die »Staatliche Anerkennung« als Garant für die Qualität der Abschlüsse der Sozialen Arbeit und wachte durch ihre Funktion als Gütesiegel über die notwendige Fachlichkeit der Professionsangehörigen. Mit Einführung des Bologna-Prozesses und seinen Folgen verschwand die Wertigkeit der »Staatlichen Anerkennung« und geriet aus dem Blickfeld der Akteure im Feld der Sozialen Arbeit. Vertreterinnen und Vertreter andere Berufe wie Lehrer und Juristen traten massiver für ihre jeweilige Profession ein, um entsprechende Zugänge (Staatsexamen) für ihre regulierten Berufe auch weiterhin aufrechtzuerhalten.

Mehr Infos zu den Blättern der Wohlfahrtspflege

Beschreibung: Download:
Gastbeitrag zur Staatlichen Anerkennung in den Blätter der Wohlfahrtspflege
Inhaltsverzeichnis Blätter der Wohlfahrtspflege, Ausgabe 2/2016

Die Kooperation der Lernorte stärken! Auf gemeinsame Mindeststandards verständigen!

Stand Okt. 2015

Der Praxisbezug und dessen Bedeutung für die staatliche Anerkennung in den Studiengängen der Sozialen Arbeit. 

Mit dem Diskussionspapier nimmt die AGJ die einphasigen, grundständigen BA- Studiengänge der Sozialen Arbeit an (Fach-)Hochschulen in den Blick. Dabei werden sowohl strukturelle als auch inhaltlich-fachliche Anforderungen an die Lernorte und ihres Zusammenspiels sowie Voraussetzungen für eine gelingende Berufseinmündungsphase formuliert, damit auch unter den veränderten Bedingungen der Verkürzung der Regelstudienzeit der Praxisbezug in ausreichendem Maße Berücksichtigung findet, die Studierenden die Handlungskompetenz zur Bewältigung der Anforderungen des konkreten beruflichen Alltags erwerben können und die staatliche Anerkennung als „Gütesiegel“ im Sinne des tradierten Ausdrucks von fachlicher Eignung und Professionalität weiterhin Bestand hat. 

Hier gelangen Sie zum Diskussionspapier. 

Dort wo "Soziale Arbeit" drauf steht muss auch "Soziale Arbeit" drin sein!

Stand Juli 2014

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. Erwartet, dass Studiengänge nur dann die staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit erhalten, wenn deren Inhalte auch denen der Sozialen Arbeit entsprechen. 

Der Status einer Profession wird wesentlich mitbestimmt durch das Ansehen und die Qualität der zu dieser Profession qualifizierenden Ausbildung, Um den Stellenwert der Sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft zu verdeutlichen versucht der DBSH auf der Basis von drei “Modulen” diesen aufzuzeigen und auf die weitere Entwicklung seinen Einfluss zu nehmen:

Im “Modul 1” wird der Bereich der Ausbildung beschrieben: Hier stehen Erhalt und Qualifizierung eines generalistisch orientierten grundlegenden Studiums der Sozialen Arbeit, die Vermittlung entsprechender Schlüsselkompetenzen (statt eines “bezugswissenschaftlichen” Fächerstudiums) http://www.dbsh.de/beruf/haltung-der-profession/schluesselkompetenzen.html  und die Bewahrung und die Gestaltung eines Berufseinmündungsjahres (Anerkennungsjahr oder Referendariat) mit darauf folgender staatlicher Anerkennung im Vordergrund. 

Das “Modul 2” zeigt die Forderung und die Etablierung eines “Berufsgesetz für die Soziale Arbeit” auf. Mit dem Berufsgesetz sollen einerseits einheitliche Standards zum Berufszugang bundesweit festgelegt werden, um andererseits bestimmte Tätigkeitsfelder nur für Berufsangehörige zu eröffnen. Hierzu notwendig ist unser: 

“Modul 3” - das Berufsregister für die Soziale Arbeit . Das Berufsregister regelt einerseits die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterqualifizierung, und prüft anderseits die Berechtigung zum Berufszugang. Grundlage für diese Forderung sind Modelle in anderen Ländern oder - bezogen auf Deutschland - auch die Funktion von Kammern für freie Berufe oder in geschützten Bereichen des Handwerks.

Mehr dazu:

Beschreibung: Download:
Stellungnahme zur Erteilung/Zuweisung der Staatlichen Anerkennung

Staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter darf keine Mogelpackung sein

Stand 2009

Acht Semester (vier Jahre) dauerte das bisherige Fachhochschulstudium der Sozialarbeiter. Darin enthalten waren 12 Monate Praxis mit einer entsprechenden Prüfung. Dafür erhielten die AbsolventInnen dann neben ihrem Diplom grundsätzlich die „staatliche Anerkennung“.

Dieses bis vor drei Jahren geltende Verfahren hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt. Sozialarbeiter handeln oft in einer engen Beauftragung durch den Staat zwischen Hilfe und Kontrolle, und sie tragen eine erhebliche Verantwortung für die Menschen, mit und für die sie tätig werden. Aus diesem Grund ist im Sozialrecht ein Fachkräftegebot verankert worden.

Mehr dazu:

Beschreibung: Download:
Staatliche Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz 29./30.05.2008
Staatliche Anerkennung darf keine Mogelpackung sein

Stellungnahme und Forderungen zur staatlichen Anerkennung | 2006

Beschreibung: Download:
Staatliche Anerkennung - Forderungen des DBSH

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