Grundsätzliche Forderungen zum Studium
Ausbildung braucht eine starke Praxis!
Der Status einer Profession wird wesentlich mitbestimmt durch das Ansehen und die Qualität der zu dieser Profession qualifizierenden Ausbildung, der nachfolgenden Fort- und Weiterbildungen sowie der Verankerung des Berufes in der Gesellschaft. Auf den Stellenwert der Sozialen Arbeit in unserer Gesellschaft versucht der DBSH auf der Basis von drei “Modulen” Einfluß zu nehmen:
- Im “Modul 1” geht es um den Bereich Ausbildung: Hier stehen Erhalt und Qualifizierung eines generalistisch orientierten grundlegenden Studiums, die Vermittlung entsprechender Schlüsselkompetenzen (statt eines “bezugswissenschaftlichen” Fächerstudiums) und die Bewahrung und die Gestaltung eines Berufseinmündungsjahres (Anerkennungsjahr oder Referendariat) mit darauf folgender staatlicher Anerkennung im Vordergrund.
- Über das “Modul 2” streben wir die Etablierung eines “Berufsgesetz für die Soziale Arbeit” an. Mit dem Berufsgesetz sollen einerseits einheitliche Standards zum Berufszugang bundesweit festgelegt werden, um andererseits bestimmte Tätigkeitsfelder nur für Berufsangehörige zu eröffnen. Hierzu notwendig ist unser:
- “Modul 3” - das Berufsregister für die Soziale Arbeit. Das Berufsregister regelt einerseits die Verpflichtung zur regelmäßigen Weiterqualifizierung und prüft andererseits die Berechtigung zum Berufszugang. Grundlage für diese Forderung sind Modelle in anderen Ländern oder - bezogen auf Deutschland - auch die Funktion von Kammern für freie Berufe oder in geschützten Bereichen des Handwerks.
Mit diesen Modulen beschreibt der DBSH eine umfassende Programmatik zur Sicherung und Weiterbildung der Profession. Eine Zusammenstellung und Begründung der Positionen des DBSH findet sich im nachfolgenden Grundlagenpapier:
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Generalistisches Grundstudium - Forderungen des DBSH zur Ausbildung und Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit |