Berufsgesetz
Stand November 2002
Abseits einer denkbaren – aber im europäischen Kontext kaum realisierbaren und durchaus diskussionswürdigen Verkammerung des Berufes – bietet sich die Schaffung eines Berufsgesetzes inkl. eines Berufsregisters zur Qualitätssicherung an.
Die Vision für ein Berufsregister ist mit Kompetenzen einen Rahmen für Ausbildung, Beschäftigte und Träger verbindlich zu beschreiben, der die Qualität und die Basis einer Identität Sozialer Arbeit festigt.
Ziel eines Berufsgesetzes inkl. eines Berufsregisters ist es, der besonderen Verantwortung in den Tätigkeitsfeldern gerecht zu werden und eine Dequalifizierung, etwa durch den Einsatz nicht ausreichend ausgebildeter Mitarbeiter, zu verhindern und die kontinuierliche Fortbildung der Fachkräfte zu sichern.
Das Berufsregister des DBSH will als politisches Projekt die Basis für das durchsetzen solcher berufsrechtlicher Regeln und die Grundlagen für ein zukünftiges Berufsgesetz schaffen. Zugleich ist es bereits jetzt ein Beitrag des DBSH zur Qualitätssicherung in der Sozialen Arbeit. So bilden die Grundlagen der Registrierung im Berufsregister derzeit die Qualitätskriterien der Sozialen Arbeit, wie sie exemplarisch vom DBSH erarbeitet wurden.
Eine Sicherung und auch Verbesserung der Leistungsstandards kann letztlich nur dann ermöglicht werden, wenn es einerseits qualitätssichernde Rahmensetzungen (z.B. Berufsgesetz und / oder Berufsregister, Mindeststandards für diverse Arbeitsfelder, usw.) gibt, und andererseits die Finanzsituation insbesondere der armen Kommunen und Regionen verbessert wird.
So gesehen muss die Soziale Arbeit viel stärker als bisher auf die fiskalische Dimension eingehen und das Thema der sozialen Gerechtigkeit thematisieren.
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Erklärung zur Initiative Berufsgesetz |