Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Zeugnisverweigerungsrecht

Neben sieben weiteren Organisationen wie der BAG Streetwork/ Mobile Jugendarbeit und der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS) ist der DBSH Gründungsmitglied des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ)Das Bündnis spricht sich klar für eine Reform des §53 StPO aus. Zusammen mit weiteren Bündnisorganisationen fordern wir die Politik auf, einen Rahmen zu schaffen, der die Realität der Profession widerspiegelt und das wichtige Vertrauensverhältnis, auf dem unsere Arbeit fußt, angemessen schützt:

Ob in der aufsuchenden Sozialen Arbeit, in der Arbeit mit jungen Erwachsenen oder in verschiedensten Beratungskontexten: Sozialarbeiterische Tätigkeiten bauen immer auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Klient*in und Fachkraft. Zur Recht unterliegen Sozialarbeitende daher der Schweigepflicht nach §203 StGB, dessen Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft gehandet werden kann.

Aber was passiert, wenn diese Pflicht durch eine andere übertrumpft wird? Sozialarbeitende gehören nach §53 SPO nur in zwei Ausnahmefällen (Fachkräfte aus Schwangerschafts- und Drogenberatungsstellen) zu der Personengruppe, die ihre Aussage vor Staatsanwaltschaft oder Gericht verweigern kann. Konkret heißt dies, dass wenn Fachkräfte vorgeladen werden, eine Aussage getätigt werden muss, auch wenn dies heißt, dass das oftmals hart erarbeitete Vertrauen und Informationen, die in diesem Rahmen von Klient*innen offen gelegt wurden, nachhaltig negativ beeinflusst oder gar ganz zerstört wird. Wer sich trotz eines fehlendes Zeugnisverweigerungsrechtes gegen eine Aussage entscheidet, muss mit Bußgeld oder gar Beugehaft rechnen.

Als Berufsverband sehen wir hier klar die Untergrabung der Werte der Profession und des öffentlichen Auftrags der Hilfestellung. Klient*innen müssen sich sicher sein können, dass sie in jeglicher Lebenslage auf ihre sozialarbeitende Fachkraft vertrauen können, ohne Angst zu haben, dass Erzähltes gegen sie verwendet werden kann.


Mitgliedsorganisationen des BfZ


Wichtige Dokumente zum Zeugisverweigerungsrecht (ZVR)

Beschreibung: Download:
DBSH-Broschüre zum Zeugnisverweigerungsrecht
Strafprozessualer Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit
DZI-Artikel (08/ 2021) "Zeugnisverweigerungsrecht und Soziale Arbeit"
DBSH Brochure „Right to refuse testimony“

Für den DBSH im BfZ

personNadja Khan

mail_outline khan(at)dbsh(dot)net


Sprecher BfZ

personMatthias Stein

mail_outline ms(at)fanprojekt-jena(dot)de

link http://www.zeugnis-verweigern.de

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Sprecher BfZ

personGeorg Grohmann

mail_outline grohmann(at)bag-streetwork(dot)de

link http://www.zeugnis-verweigern.de

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Professions-News

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

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Sonder-Report der BAG ASD e.V.

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