Registrierung
Die Eintragung im Berufsregister erfolgt für eine Registrierungsperiode von fünf Jahren und erfolgt unter der Maßgabe, dass alle Voraussetzungen und dazugehörigen Nachweise vorliegen und die Registrierungsgebühr gezahlt wird. Die Registrierungsperiode beträgt in der Regel fünf Jahre mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit bei dreimonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende. Wird die Registrierung nicht drei Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt, dann verlängert sich die Registrierung um ein weiteres Jahr. Für die folgenden Registrierungsjahre gilt die vorgenannte Verlängerungsregelung entsprechend.
Registrierungsgebühr
Für Personen, die Mitglied im DBSH oder Verbänden mit korporativer Mitgliedschaft sind, beträgt die Registrationsgebühr 60,00 € jährlich. Für alle anderen Personen beträgt die Registrationsgebühr 120,00 € jährlich.
Fortschreibungsgebühr
Für Personen, die Mitglied im DBSH oder Verbänden mit korporativer Mitgliedschaft sind, beträgt die Fortschreibungsgebühr 60,00 € jährlich. Für alle anderen Personen beträgt die Fortschreibungsgebühr 120,00 € jährlich.
Das Qualitätssiegel des Berufsregisters ist in der Regel für eine Periode von fünf Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Periode sind der Registrierungskommission des Berufsregisters für Soziale Arbeit die Nachweise über zwischenzeitliche Weiterbildung, Supervision/Praxisberatung bzw. andere berufsfachliche oder berufsständische Aktivitäten für die Fortschreibung der Registrierung vorzulegen.
Für die Registrierung füllen Sie bitte den Antrag aus und senden diesen mit den entsprechenden Nachweisen per Post an die Bundesgeschäftsstelle oder per E-Mail an berufsregister(at)dbsh(dot)net.
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Kontakt und Anschrift
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Berufsregister für Soziale Arbeit
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