Akkreditierung
Akkreditiert werden Fort- und Weiterbildungen für die Soziale Arbeit. Sie müssen insbesondere dem Erfordernis entsprechen, dass sie sich in die vom DBSH erarbeiteten für die Soziale Areit relevanten Schlüsselkompetenzen einordnen lässt. Die Akkreditierung erfolgt durch den vom DBSH berufenen Prüfungsausschuss.