Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Akkreditierung

Akkreditiert werden Fort- und Weiterbildungen für die Soziale Arbeit. Sie müssen insbesondere dem Erfordernis entsprechen, dass sie sich in die vom DBSH erarbeiteten für die Soziale Areit relevanten Schlüsselkompetenzen einordnen lässt. Die Akkreditierung erfolgt durch den vom DBSH berufenen Prüfungsausschuss.


Professions-News

NEWS | 25.06.2024

Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit - wenn die Schweigepflicht zur Aussagepflicht wird

NEWS | 19.06.2024

Offener Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister zum Haushalt 2025

NEWS | 30.05.2024

11 Forderungen zur Aufwertung Sozialer Arbeit

Einrichtungen des DBSH