Bundestarifbeauftragte*r
Die Bundestarifkommission des DBSH benennt ein*e Tarifbeauftragte*n und überträgt die für dieses Amt notwendige Kompetenzen. Die Einrichtung der Funktion der Tarifbeauftragten ist notwendig, da seitens der Leitung der BTK des DBSH nicht alle Tariftische in die der DBSH durch seine Mitgliedschaft im dbb eingebunden ist, übernommen werden kann. Bereits in der Vergangenheit konnten die Tariftische zwischen dem*der Vorsitzenden der BTK sowie dem*der Bundesvorsitzenden untereinander so aufgeteilt werden, dass die Mitwirkung an den Tariftischen im Ehrenamt möglich ist. Durch das Inkrafttreten der neuen Satzung wurde die BTK zu einem Organ und übernimmt abschließend die Beschlüsse analog des EBV, der diese für Aktivitäten im Rahmen der Vertretung der Profession übernimmt (Paragraph 14). Diese neue Aufgabe der BTK hat gleichsam die Gleichstellung mit dem EBV zur Folge, was bedeutet, dass die Leitung der BTK bei den Vorsitzenden ist.
Kontakt
Bundestarifbeauftragte
personHarald Willkomm und Nicole Plettau
mail_outline btk-leitung(at)dbsh(dot)net
home DBSH Büro Berlin (Vereinssitz), Michaelkirchstraße 17/18, 10179 Berlin
link BTK Leitung
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