Qualitätsstandards der Profession
Die Achtung jedes Einzelnen steht an erster Stelle im deutschen Grundgesetz und auch in den Menschenrechten. Dies ist ein hoher Anspruch und gleichzeitig Richtlinie jeglichen Handelns – im Besonderen für die Soziale Arbeit. Dies sieht eine überaus große Mehrheit in der Bevölkerung genauso: 85 % der Bevölkerung bewundert die Fachkräfte der Sozialen Arbeit wegen ihres Engagements für diese Ziele. Alle Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit werden von über 2/3 der Bevölkerung als wichtig eingestuft.
Während sich jedoch unsere Arbeitsbedingungen verschlechtern und Kolleg*innen keine adäquat bezahlten Stellen finden, fallen viele Gruppen aus dem Raster staatlicher Fürsorge.
Im und mit dem DBSH wollen wir die Qualität und die Situation der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit und zugleich die unseres Klientel verbessern. Hier sind wir auf einem guten Weg: Mit unseren Qualitätskonzepten, unserer Berufsethik und unseren fachlichen Impulsen finden wir zusehends Gehör bei Medien, Politik und der Öffentlichkeit.
Entsprechend vielschichtig ist das Verständnis des DBSH zu den Aufgaben und Kompetenzen Sozialer Arbeit und der in ihr Beschäftigten, das im Grundsatzprogramm beschrieben ist:
- Soziale Arbeit ist ein Angebot für Einzelne, Gruppen und Gemeinwesen in Situationen, die Unterstützung, Förderung und Begleitung sinnvoll machen. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit verstehen sich als Expert*innen in der Vermittlung von Hilfe.
- „Helfen“ als Profession ist dort notwendig, wo andere Ressourcen (Arbeitsplätze, materielle Hilfen, gesellschaftliche Normen, Selbsthilfe) nicht verfügbar sind oder ihre Empfänger*innen nicht erreichen. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit verstehen sich als Expert*innen in der Vermittlung zwischen der Lebenswelt der Menschen und dem System gesellschaftlichen Strukturen und Normen.
- In dieser Kommunikation entschlüsseln sich die Auswirkungen gesellschaftlicher Entwicklungen auf die Lebensbedingungen der angesprochenen Menschen. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit verstehen sich als Expert*innen in der Forschung über die wechselseitigen Bezüge zwischen Lebenswelt und System. Sie tragen zur Entwicklung von Theorien, Strategien und Methoden zur Beeinflussung aller Ebenen bei.
- Soziale Arbeit vertraut in die Kraft der Menschen, ihr Leben selbst zu gestalten. Sie ergreift dort Partei, wo diesem Anspruch gesellschaftliche Rahmenbedingungen entgegenstehen. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit verstehen sich als Expert*innen in der Begleitung der Weiterentwicklung einer sozialen Gesellschaft.
- Die Unterstützung bei dieser Weiterentwicklung bedarf der Aktivitäten des DBSH und der in ihm vertretenen Beschäftigten. Wie kaum ein anderer Beruf steht der soziale Bereich in kommunikativen Bezügen zu den jeweiligen Adressat*innen und deren Lebens(um)welt. Dies beinhaltet besondere Chancen und eine hohe Verantwortung. Soziale Arbeit ermutigt zum selbstbestimmten und auch politischem Handeln. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit verstehen sich als Expert*innen in der Ermutigung, Bildung und Aktivierung der von ihr jeweils angesprochenen Gruppen.
Mit diesem Selbstverständnis verbindet der DBSH weitergehende Visionen, Ziele und Forderungen. Wir setzen uns daher für eine Humanisierung der Lebensverhältnisse und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ein.
Wir sehen die Soziale Arbeit in einer besonderen Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, fordern wir:
- mehr Handlungskompetenzen für die Beschäftigten;
- eine größere Akzeptanz sozialer Praxis;
- eine Verbesserung und Aufwertung von Forschung und Ausbildung an Fachhochschulen und Universitäten;
- eine Beteiligung des DBSH und der Profession Soziale Arbeit an der notwendigen Weiterentwicklung des Sozialstaats durch Politik, Verwaltungen und Verbänden sowie
- einen gesellschaftlichen Stellenwertes Sozialer Arbeit, der ihren tatsächlichen Leistungen entspricht.
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