Anerkennung Heilpädagog*innen
Um eine Anerkennung als freipraktizierende*r Heilpädagog*in zu erhalten, bedarf es der Prüfung einer anerkannten Stelle. Der DBSH verfügt über diese Anerkennung und kann daher entsprechend die notwendige Prüfung vornehmen. Der Antrag auf Anerkennung wird unter Vorlage der erforderlichen Nachweise beim Berufsregister auf den entsprechenden Formularen gestellt. Hier wird über die Erteilung oder auch den Entzug der berufsverbandlichen Anerkennung entschieden. Anerkannte Mitglieder dürfen die Bezeichnung "anerkannte*r freipraktizierende*r Heilpädagog*in im Berufsregister des DBSH" für ihre freie Tätigkeit führen. Die Anerkennung wird durch eine Urkunde bestätigt.
Die Anerkennung wird ausgesprochen, wenn der Nachweis der Kriterien des Berufsregisters und des Verzeichnisses der anerkannten freipraktizierenden Heilpädagog*innen sowie die Mitgliedschaft im Berufsregister des DBSH vorliegt. Die Aufnahmekriterien ins Verzeichnis erhalten Sie hier:
Beschreibung: | Download: |
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Aufnahmekriterien Verzeichnis |
Es gibt zudem eine Fachgruppe Heilpädagogik, die ein Berufsbild für die Heilpädagogik (in größten Teilen übernommen vom BHP) beschlossen hat. Diese ist ein Fachbereich innerhalb des Funktionsbereiches Inklusion.