Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Persönliche Mitgliedschaft

Die Registrierung erfolgt durch den vom DBSH berufenen Prüfungsausschuss. Registriert werden alle Personen, die einen Antrag gestellt haben und welcher von dem Prüfungssausschuss positiv bewertet wurde. Das Berufsregister erhebt den Anspruch auf kontinuierliche Weiterentwicklung. Eine einmalige Zertifizierung kann es demnach nicht geben. Die Bewertung muss deshalb in periodischen Zyklen erneuert werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Mitgliedschaft im Berufsregister für Soziale Arbeit aberkannt werden.


Aufnahmekriterien für die Registrierung

Grundvoraussetzung für die Registrierung im Berufsregister ist der Besitz einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer Fach-, Fachhoch- und/oder Hochschule für Soziale Arbeit, der für eine Tätigkeit in den Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit berechtigt. Fachkräfte der Sozialen Arbeit sind in der Regel Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Heilpädagogen*innen, Erzieher*innen, Supervisor*innen sowie Sozialwirte* mit einem berufsqualifizierendem Fach-, Fachhoch und/oder Hochschulabschluss für Soziale Arbeit wie z. B. Bachelor, Diplom oder Master. Auch andere Berufsgruppen, die im Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit arbeiten, wie z. B. Erziehungswissenschaftler*innen können einen Auftrag auf die Registrierung stellen.

Weiter können registriert werden:

  • Hauptberuflich Lehrende an Fach-, Fachhoch und/oder Hochschule im Bereich Soziale Arbeit.
  • Personen, die sich in einer entsprechenden Ausbildung zur Sozialen Arbeit befinden.

Daneben gelten für die Registrierung folgende Aufnahmekriterien:

  • Die Berufsethik des DBSH ist verbindlich anzuerkennen.
  • Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung.
  • Die Verpflichtung zur regelmäßigen systematischen Reflexion des beruflichen Handelns durch Supervision/Coaching/Intervision.
  • Berufsfachliches, -ständisches und/oder -verbandliches Engagement ist erwünscht.

Die Eintragung im Berufsregister gilt jeweils für ein Jahr und erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Jahresgebühr nach Rechnungsstellung gezahlt wird. Das Qualitätssiegel des Berufsregisters ist in der Regel für eine Periode von 5 Jahren gültig. Nach Ablauf dieser Periode sind dem Prüfungsausschuss des Berufsregisters für Soziale Arbeit die Nachweise über zwischenzeitliche Weiterbildung, Supervision/Praxisberatung bzw. andere berufsfachliche oder berufsständische Aktivitäten für die Fortschreibung der Registrierung vorzulegen.

Um den unterschiedlichen Berufssituationen gerecht zu werden und die wiederkehrende Überprüfung der beruflichen Kompetenz zu ermöglichen wird ein Kategorien- und Punktesystem benutzt.

Registrierungsanträge und Gebührenordnung Kategorien- und Punktesystem

Professions-News

NEWS | 29.10.2024

Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 07.08.2024

Sonder-Report der BAG ASD e.V.

Einrichtungen des DBSH