Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Streik: Wichtige Infos

Aktuelle Einkommensrunde 2025

Häufig gestellte Fragen | Wichtige Informationen zum Streik

Für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TVöD Bund und Kommunen sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

1. Du bist nach dem TVöD (auch SuE) beschäftigt.

2. Deine Gewerkschaft hat eine Streikfreigabe erteilt.

3. Der dbb / DBSH oder eine andere Gewerkschaft haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.

Wenn dies der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TVöD streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde - auch Beschäftigte, die nicht in der Gewerkschaft Mitglied sind.

Sofern eine andere Gewerkschaft zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.

WICHTIG: Für die Streikgeldberechtigung muss die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: Hier Streikaktion melden

Streikfreigaben

Generell muss eine Freigabe für (Warn-)Streiks durch die zentrale Streikleitung des dbb beamtenbund und tarifunion vorliegen. Alle Streiks, zu denen der dbb beamtenbund und tarifuninon in der aktuellen Tarifauseinandersetzung aufruft, sind für unsere Mitglieder freigegeben. Die aktuellen Informationen dazu liest Du stets hier.

Für den DBSH bedeutet dies:

Wenn Du streikberechtigt bist, erfährst Du die aktuellsten Informationen immer auf unserer Webseite und von unseren örtlichen Streikleitungen in den Landesverbänden. Bei Fragen, die nicht im Bundesland mit den dbb Landesbünden geklärt werden können, ist unsere zentrale Streikleitung laufend ansprechbar. Ihr erreicht uns zuverlässig unter streik(at)dbsh(dot)net 

Keine Streiks ohne Streikfreigabe!

Für eine Beteiligung an anstehenden Aktionen muss immer Streikfreigabe vorliegen. Fallen jemand nicht direkt unter den Tarifvertrag fällt, der bestreikt wird, könnt Ihr trotzdem mitstreiken. Eine solidarische Teilnahme muss allerdings in der Freizeit/ im Urlaub erfolgen, denn ansonsten handelt es sich um einen wilden Streik, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Das Streikrecht ist im Grundgesetz (GG) verortet. Streiks können grundsätzlich außerhalb der Zeiten der Friedenspflicht stattfinden. 

Sollte die erste Verhandlungsrunde keine Verhandlungsergebnisse hervorbringen, müssen wir auf die Straße gehen und den Arbeitgebern deutlich machen, dass es ohne uns nicht geht und dass unsere Forderungen kein Vorschlag sind, sondern die Bedingung für den Abschluss eines neuen Tarifvertrags!

Streiks finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Wer streikt, bekommt für die Zeit keinen Lohn vom Arbeitgeber. Zum Ausgleich könnt Ihr beim DBSH Streikgeld beantragen.

Wenn Ihr Eure Arbeit zum Zweck des Streiks niederlegt, müsst Ihr dieses mitteilen. Das tut ihr durch Information an Euren Vorgesetzten bzw. jemanden im Kollegium. Wenn Ihr ganztägig streikt, nehmt Ihr die Arbeit nicht auf. Hier findet Ihr alle Informationen zum Thema Zeiterfassung / Einstempeln.

Wichtig hierbei:

  • Alle unsere Mitglieder melden bitte ihre Streikbereitschaft über unser Online-Formular: Hier Streikaktion anmelden.
  • Streikmaterialien können in der Streikmeldung angefordert werden. Bringt gerne auch eigene Materialien, Banner, Schilder, Statements mit.
  • Streiklisten vor Ort gibt es nicht mehr auszufüllen. Bitte benutzt unser Streik-Formular: Hier Streikbeteiligung anmelden.
  • Meldet Euch bei der örtlichen Streikleitung und teilt Eure Streikbereitschaft mit.
  • Sammelt Euch am Streikort mit Euren Kolleg*innen und streikt zusammen - das stärkt das Gemeinschaftsgefühl und macht auch mehr Spaß!
  • Für mehr Sichtbarkeit beim Streik: tragt Streikwesten, nehmt Fahnen und macht Lärm. Unterstützt die Kolleg*innen mit Eurem Beifall / Pfeifen und Ratschen bei Wortbeiträgen.

Es gibt unterschiedliche Gewerkschaften, die zum Teil gemeinsam aktiv sind und zum Teil eigene Aktionen durchführen. Wenn die eigene Gewerkschaft zum Streik aufruft, wird grundsätzlich Streikgeld bezahlt. Der DBSH ist als Fachgewerkschaft im dbb organisiert, somit gelten für uns die Streikaufrufe vom dbb.

Wenn Ihr Euch als DBSH-Mitglied solidarisch am Streik einer anderen Gewerkschaft beteiligen wollt, muss die Streikleitung des DBSH hierüber vorher Kenntnis haben und die solidarische Beteiligung weitermelden. Damit das funktioniert, meldet Euch bitte so früh wie möglich, bestenfalls mind. 2 Tage vorher unter diesem Link: Hier Streikaktion anmelden.

Wir freuen uns, wenn unsere Mitglieder aktiv werden und selbst die Streikleitung übernehmen oder eine eigene kleinere oder größere Streikaktion organisieren.

Wichtige Informationen hierzu findet Ihr in diesem Infoblatt: Warnstreik und Streik: Hinweise für die örtliche Streikleitung

Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug via E-Mail an buchhaltung(at)dbsh(dot)net senden.


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