Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Einkommensrunde 2023 TV-L

Einkommensrunde TV-L 2023

Die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL):

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden
  • Laufzeit 12 Monate
  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Das sind die Erwartungen: 

  • Es wir erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegeäkräfte erhalten.
  • In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.
  • Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikanti*innen in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.
  • In der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen konnten eine ganze Reihe von Verbesserungen erreicht werden. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.
  • Wir erwarten die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).
  • Wir erwarten die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.
  • Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beäschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.
  • Es wird erwartet, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen

Weitere Infos dazu finden sich in den Sonderformaten zur Einkommensrunde TV-L des dbb:

Auch der DBSH ist wieder vorne mit dabei, um die Interessen gerade in diesen besonderen Zeiten zu vertreten!


Wichtige Hinweise für die Teilnahme an Streikmaßnahmen

Du möchstest Dich am Streik beteiligen? Dann melde Dich bitte frühzeitig bei uns. Nur so können wir Dich mit den Kolleg*innen vor Ort vernetzen.
Fülle hierzu bitte zu jeder Streikbeteiligung das folgende Formular an uns aus:

Streikteilnahme oder Aktion anmelden
Beschreibung: Download:
DBSH Streikausweis TV-L 2023
Rechte im Arbeitskampf

dbb Streikaufrufe

Alle dbb Streikaufrufe für das gesamte Bundesgebiet finden sich hier: TV-L 2023 Streikaufrufe

Mittwoch, 22.11.2023:

Donnerstag, 23.11.2023:

Freitag, 24.11.2023:

28.11.2023:

 


Unsere Social Media Kanäle und Vernetzungsmöglichkeiten

Hier sind wir auf Social Media zu finden:

Facebook | Instagram | Twitter 

Und wir vernetzen uns in lokalen Chatgruppen. Meldet Euch einfach bei der lokalen Streikleitung für den Zugangslink.


Kontakt zur zentralen Streikleitung im DBSH


Zentrale Streikleitung auf Bundesebene

personNicole Plettau

mail_outline streik(at)dbsh(dot)net

Häufig gestellte Fragen | Wichtige Informationen zum Streik

Die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL):

  • Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 10,5 Prozent, mindestens aber um 500 Euro monatlich erhöht werden
  • Die Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden
  • Laufzeit 12 Monate
  • Unbefristete Übernahme in Vollzeit der Auszubildenden und Dual Studierenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung

Das sind die Erwartungen: 

  • Es wir erwartet, dass die Beschäftigten der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern die dynamische Zulage für Pflegeäkräfte erhalten.
  • In den Stadtstaaten erledigen die Beschäftigten sowohl Landesaufgaben als auch kommunale Aufgaben. Die Städte stehen bei der Gewinnung von Beschäftigten in Konkurrenz zum Umland. Der dbb erwartet daher eine monatliche Stadtstaatenzulage von 300 Euro.
  • Die Auszubildenden, Studierenden und Praktikanti*innen in Berlin, Bremen und Hamburg erwarten die Zahlung einer monatlichen Stadtstaatenzulage von 150 Euro.
  • In der Tarifrunde Sozial- und Erziehungsdienst 2022 für die Beschäftigten in den Kommunen konnten eine ganze Reihe von Verbesserungen erreicht werden. Wir erwarten, dass die Verbesserungen aus diesem Abschluss mit den Kommunen auch auf die Beschäftigten der Länder übertragen werden.
  • Wir erwarten die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten (studentischen Hilfskräfte).
  • Wir erwarten die Tarifierung der bislang außertariflich gezahlten Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg.
  • Der dbb erwartet zudem die umgehende Erfüllung der Verhandlungszusage aus der Tarifeinigung von 2019 zu Abschnitt 3.7 Teil III der Entgeltordnung der Länder für die Beäschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau.
  • Es wird erwartet, die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamt*innen sowie Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen

Weitere Infos dazu finden sich in den Sonderformaten zur Einkommensrunde TV-L des dbb:

Auch der DBSH ist wieder vorne mit dabei, um die Interessen gerade in diesen besonderen Zeiten zu vertreten!

dbb Einkommensrunde 2023 Spezial Oktober 2023

Sonderseite des dbb zur Einkommenrunde mit den Ländern

Flugblätter:

Nr. 17 (November 2023) Mitmachzeit: Demo, aktive Mittagspause, Warnstreik

Nr. 16 (November 2023) „5 nach 12“ für die Nachwuchsgewinnung

Hessen: Nr. 1 (November 2023) Auch in Hessen gilt: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro müssen es sein!

Nr. 15 (November 2023) Wir machen weiter Druck!

Nr. 14 (November 2023) Kreative Aktionen bundesweit

Nr. 13 (November 2023) Viel los rund um die zweite Verhandlungsrunde

Nr. 12 (November 2023) „Die TdL verspielt die Zukunft!“

Nr. 11 (November 2023) Mahnwachen und Warnstreiks

Nr. 10 (Oktober 2023) „Wir müssen unseren Forderungen Nachdruck verleihen!“

Nr. 9 (Oktober 2023) „Die Länder sind nicht mehr konkurrenzfähig!“

Nr. 8 (Oktober 2023) Enttäuschender Auftakt der Länderrunde: „Der TdL fehlt jeglicher Gestaltungswille!“

Nr. 7 (Oktober 2023) "Aufbruch statt Stillstand: 10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro"

Nr. 6 (September 2023) "Abschluss der dbb Regionalkonferenzen: Engagierte Diskussionen in Mainz"

Nr. 5 (September 2023) "Regionalkonferenz in Hamburg: Jetzt werden die Weichen für 2024 gestellt!"

Nr. 4 (September 2023) „dbb Regionalkonferenz in Nürnberg: Geschlossenheit zeigen!"

Nr. 3 (September 2023) „Dritte Regionalkonferenz: Diskussionen zur Einkommensrunde in Baden-Württemberg"

Nr. 2 (September 2023) „Regionalkonferenz in Leipzig: Die Länder stehen in der Pflicht!“

Nr. 1 (September 2023) „Auftakt der dbb Regionalkonferenzen in Düsseldorf“

Für die Streikbeteiligung an der Einkommensrunde TV-L 2023 sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

1. Du bist nach dem Tarifvertrag der Länder beschäftigt.

2. Deine Gewerkschaft hat eine Streikfreigabe erteilt.

3. Der dbb / DBSH oder eine andere Gewerkschaft haben für den Bereich, in den Deine Dienststelle fällt, zum Streik aufgerufen.

Wenn dies der Fall ist, dann freuen wir uns über Deine Streikbeteiligung. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten im TV-L streikberechtigt, wenn von einer Gewerkschaft vor Ort zum Streik aufgerufen wurde - auch Beschäftigte, die nicht in der Gewerkschaft Mitglied sind.

Sofern eine andere Gewerkschaft zum Streik aufgerufen hat, können wir uns solidarisch an dem Aufruf beteiligen, aber nicht selbst aufrufen.

WICHTIG: Für die Streikgeldberechtigung muss die Beteiligung vorher bei uns über das Streikformular angezeigt werden: Hier Streikaktion melden

Streikfreigaben

Generell muss eine Freigabe für (Warn-)Streiks durch die zentrale Streikleitung des dbb beamtenbund und tarifunion vorliegen. Alle Streiks, zu denen der dbb beamtenbund und tarifuninon in der aktuellen Tarifauseinandersetzung aufruft, sind für unsere Mitglieder freigegeben. Die aktuellen Informationen dazu liest Du stets hier.

Für den DBSH bedeutet dies:

Wenn Du streikberechtigt bist, erfährst Du die aktuellsten Informationen immer auf unserer Webseite und von unseren örtlichen Streikleitungen in den Landesverbänden. Bei Fragen, die nicht im Bundesland mit den dbb Landesbünden geklärt werden können, ist unsere zentrale Streikleitung laufend ansprechbar. Ihr erreicht uns zuverlässig unter streik(at)dbsh(dot)net 

Keine Streiks ohne Streikfreigabe!

Für eine Beteiligung an anstehenden Aktionen muss immer Streikfreigabe vorliegen. Fallen jemand nicht direkt unter den Tarifvertrag fällt, der bestreikt wird, könnt Ihr trotzdem mitstreiken. Eine solidarische Teilnahme muss allerdings in der Freizeit/ im Urlaub erfolgen, denn ansonsten handelt es sich um einen wilden Streik, der arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Das Streikrecht ist im Grundgesetz (GG) verortet. Streiks können grundsätzlich außerhalb der Zeiten der Friedenspflicht stattfinden. Das gilt gerade jetzt für alle Beschäftigten im Tarifvertrag der Länder. Der TV-L ist am 30.09.23 ausgelaufen und wird somit aktuell neu verhandelt. Insgesamt gibt es drei Verhandlungsrunden.

Die ersten zwei Runden endeten ohne den Ansatz eines akzeptablen Angebotes seitens der Arbeitgeber! Damit die dritte und letzte Runde erfolgreicher wird, müssen wir Druck machen. Wir müssen auf die Straße und den Arbeitgebern deutlich machen, dass es ohne uns nicht geht und dass unsere Forderungen kein Vorschlag sind, sondern die Bedingung für den Abschluss eines neuen Tarifvertrags!

Streiks finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Wer streikt, bekommt für die Zeit keinen Lohn vom Arbeitgeber. Zum Ausgleich könnt Ihr beim DBSH Streikgeld beantragen.

Wenn Ihr Eure Arbeit zum Zweck des Streiks niederlegt, müsst Ihr dieses mitteilen. Das tut ihr durch Information an Euren Vorgesetzten bzw. jemanden im Kollegium. Wenn Ihr ganztägig streikt, nehmt Ihr die Arbeit nicht auf. Hier findet Ihr alle Informationen zum Thema Zeiterfassung / Einstempeln.

Wichtig hierbei:

  • Alle unsere Mitglieder melden bitte ihre Streikbereitschaft über unser Online-Formular: Hier Streikaktion anmelden.
  • Streikmaterialien können in der Streikmeldung angefordert werden. Bringt gerne auch eigene Materialien, Banner, Schilder, Statements mit.
  • Ihr benötigt einen Streikausweis, der gleichzeitig als Streiknachweis gilt. Streiklisten vor Ort gibt es nicht mehr auszufüllen.
  • Meldet Euch bei der örtlichen Streikleitung und teilt Eure Streikbereitschaft mit.
  • Sammelt Euch am Streikort mit Euren Kolleg*innen und streikt zusammen - das stärkt das Gemeinschaftsgefühl und macht auch mehr Spaß!
  • Für mehr Sichtbarkeit beim Streik: tragt Streikwesten, nehmt Fahnen und macht Lärm. Unterstützt die Kolleg*innen mit Eurem Beifall / Pfeifen und Ratschen bei Wortbeiträgen.

Es gibt unterschiedliche Gewerkschaften, die zum Teil gemeinsam aktiv sind und zum Teil eigene Aktionen durchführen. Wenn die eigene Gewerkschaft zum Streik aufruft, wird grundsätzlich Streikgeld bezahlt. Der DBSH ist als Fachgewerkschaft im dbb organisiert, somit gelten für uns die Streikaufrufe vom dbb.

Wenn Ihr Euch als DBSH-Mitglied solidarisch am Streik einer anderen Gewerkschaft beteiligen wollt, muss die Streikleitung des DBSH hierüber vorher Kenntnis haben und die solidarische Beteiligung weitermelden. Damit das funktioniert, meldet Euch bitte so früh wie möglich, bestenfalls mind. 2 Tage vorher unter diesem Link: Hier Streikaktion anmelden.

Wir freuen uns, wenn unsere Mitglieder aktiv werden und selbst die Streikleitung übernehmen oder eine eigene kleinere oder größere Streikaktion organisieren.

Wichtige Informationen hierzu findet Ihr in diesem Infoblatt: Warnstreik und Streik: Hinweise für die örtliche Streikleitung

Für die Streikgeldabrechnung bitte den Streiknachweis ausfüllen und mit dem Nachweis über den Gehaltsabzug digital an buchhaltung(at)dbsh(dot)net senden.


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