Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Tarifverträge und Entgelt

Als Fachkräfte in der Sozialen Arbeit sind wir je nach Träger nach verschiedenen Tarifwerken beschäftigt - maßgeblich ist aber immer die Entwicklung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Je nachdem welche Änderungen hier aus den Verhandlungen hervorgehen, orientieren sich andere Tarifwerke anschließend daran. Über unser gewerkschaftliches Dach dbb beamtenbund und tarifunion sind wir an den Tarifverhandlungen beteiligt.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen (TVöD)

TVöD Bund und Kommunen

TVöD Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Verwaltung (2023-2024)

Eingruppierung ist geregelt in

Anlage 1 Entgeltordnung in Teil B - Besonderer Teil unter XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (ab Seite 86)

Entgelt ist geregelt in

Anlage C Tabellenentgelt für den Sozial- und Erziehungsdienst (ab Seite 144)

Weiter sind die Verhandlungen der folgenden Tarife für die Soziale Arbeit relevant:

Tarifvertrag der Länder (TV-L)

TVöD Bund und Kommunen

TV-L Allgemeiner Teil (2021-2023)

Eingruppierung ist geregelt in

Anlage A Entgeltordnung unter Punkt 20. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (ab Seite 272)

Entgelt ist geregelt in

Anlage G Tabellenentgelt für den Sozial- und Erziehungsdienst (ab Seite 465)


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Runder Tisch: Sozial- und Erziehungsdienst

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