Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Einkommensrunde TVöD Bund und Kommunen 2025

Der Verhandlungsauftakt war am  24. Januar 2025 in Potsdam und vom 17.-18. Februar 2025 tagte die Verhandlungskommission erneut - ohne Ergebnis.

Die Kernforderungen zur EKR TVöD Bund & Kommunen 2025:

  • Ein Volumen von 8 Prozent, mindestens aber 350 Euro monatlich zur Erhöhung der Entgelte (ggf. zum besseren finanziellen Ausgleich von besonderen Belastungen).
  • Drei zusätzliche freie Tage sowie einen freien Tag für Gewerkschaftsmitglieder.
  • Einrichtung eines Arbeitszeitkontos, über das die Beschäftigten eigenständig verfügen.
  • Die Entgelte u. a. der Auszubildenden sollen um 200 Euro monatlich erhöht werden.

Hintergrund:

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind über 2,6 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Rund 1,7 Millionen Arbeitnehmende und Auszubildende des Bundes (über 156.000) und der Kommunen (über 1.500.000) und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat. Hinzu kommen knapp 370.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter sowie fast 600.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen auf weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes.

Weitere Infos dazu finden sich in den Sonderformaten zur Einkommensrunde TVöD Bund & Kommunen des dbb:

Auch der DBSH ist wieder vorne mit dabei, um die Interessen gerade in diesen besonderen Zeiten zu vertreten!


Aktuelle Streiktermine

Weitere dbb-Termine findest du hier.


Warnstreikfreigabe: für die Zeit vom 19. Februar bis 14. März 2025

Die Freigabe betrifft die Tarif-Mitglieder im Bereich

  • des TVöD,
  • des TV-BA, der Tarifverträge für die Träger der Deutschen Rentenversicherung, der Tarifverträge für die Träger der DGUV, der Tarifverträge für die Bundesbank, des TV-Fleischuntersuchung (VKA) und des TV-V sowie des TV-AVH.

Die Freigabe betrifft bezüglich der linearen Forderungen auch die Tarifbeschäftigten
der vom TVöD betroffenen Tarifverträge im Bereich

  • des Nahverkehrs (TV-N) in den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie die Tarifbeschäftigten des MTV Autobahn.

Die Auszubildenden und Schüler/-innen, Praktikantinnen/Praktikanten und dual Studierenden nach

  • dem TVAöD (BBiG und Pflege), TVPöD, TVSöD und TVHöD sowie in den anderen aufgezählten Tarifbereichen sind

von dieser Streikfreigabe mit umfasst.


Wichtige Hinweise für die Teilnahme an Streikmaßnahmen:

Du möchstest Dich am Streik beteiligen? Dann melde Dich bitte frühzeitig bei uns. Nur so können wir Dich mit den Kolleg*innen vor Ort vernetzen. Fülle hierzu bitte zu jeder Streikbeteiligung das folgende Formular an uns aus und informiere Dich im FAQ zu Streikfragen:

Streikteilnahme oder Aktion anmelden Zum FAQ für häufig gestellte Fragen zum Thema Streik

Unsere Social Media Kanäle und Vernetzungsmöglichkeiten

Hier sind wir auf Social Media zu finden:

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Und wir vernetzen uns in lokalen Chatgruppen. Meldet Euch einfach bei der lokalen Streikleitung für den Zugangslink.


Kontakt zur zentralen Streikleitung im DBSH


Zentrale Streikleitung auf Bundesebene

personNicole Kuhnert

mail_outline streik(at)dbsh(dot)net


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