Politische Interessenvertretung
BAG Selbständigenverbände (BAGSV)
Die BAGSV wurde am 13. Februar 2017 von 25 Vertreter*innen aus 20 Verbänden und Initiativen in ihrer Gründungsversammlung auf Einladung von Andreas Lutz (VGSD) und Victoria Ringleb (AGD) gegründet. Eingeladen wurden Berufs-, Branchen- und Selbstständigenverbände sowie -initiativen. Ein wesentlicher Grund der Gründung des BAGSV war auch der von politischer Seite mehrfach vorgebrachte Wunsch (so auch im „Dialogprozess Arbeiten 4.0“) nach einer besseren Abstimmung der aktiven Verbände untereinander und nach klaren Ansprechpartner*innen. Der DBSH ist Mitglied in der BAGSV, um dort die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Weitere Informationen zu den Zielen und Aufgaben der BAGSV finden Sie unter http://bagsv.de/
Kollektive Interessensvertretung für Selbstständige
Wie in allen Arbeitsbereichen bilden auch die Selbständigen keine homogene Gruppe, sondern teilen sich heterogen auf in:
- Selbständige
- Selbständige entsprechend § 12a Tarifvertragsgesetz (TVG)
- "Scheinselbständigkeit"
Besonders die Gruppe der Selbständigen / (Solo)Selbständigen, die sich unter § 12 a TVG sieht, beansprucht für sich eine kollektive Interessenvertretung. Voraussetzung dafür ist die Konsensorientierung nach § 12 TVG. Ein Beispiel ist der Vergütungstarif (VTV) Design von 1978. Eine wichtige Frage der kollektiven Interessenvertretung ist die nach einer "gerechte Vergütung". Informationen dazu finden sich unter anderem hier:
- § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „Sittenwidrigkeit“
- § 92 a ABS. 11. Handelsgesetzbuch (HGB) „Handelsvertreter“
- § 32 Urheberrecht (UrhG).
Hier befinden sich bereits konkrete Aussagen zu kollektiven Vertretungsregelungen (§ 36 UrhG) und Honorarordnungen wie z.B. für Anwält*innen, Architekt*innen usw. Eine anerkannte Rechtsform, in der sich (Solo)Selbständige zusammenschließen können, bildet die Projektgenossenschaft. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die IT-Projektgenossenschaft eG: http://www.it-projekt-eg.de/