Ombudsstelle Soziale Arbeit
Die Ombudsstelle Soziale Arbeit des DBSH erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsstelle. Diese versucht zwischen zwei Parteien außergerichtlich die Lösung eines Problems zu erzielen, das sich im Rahmen der Haltung / Handlung innerhalb der beruflichen Tätigkeit ergibt. Die Ombudsstelle kann von den ordentlichen Mitgliedern des DBSH sowie von deren Arbeitgeber*innen und weiteren im dienstlichen Kontext durch DBSH Mitglieder betroffenen Menschen angerufen werden.
Grundlage der Haltung / Handlung der Ombudsstelle ist die vom DBSH beschlossene Berufsethik. Angewandte Methoden sind u. a. Mediation und Moderation.
Dies geschieht durch:
- eine unabhängige Betrachtung des Konfliktes,
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
- Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
- oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Besetzung der Ombudsstelle
Der Erweiterte Bundesvorstand (EBV) ernennt für die Dauer von jeweils zwei Jahren drei Mitglieder der Ombudsstelle. Ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau entstammt dem Erweiterten Bundesvorstand (EBV) daneben werden jeweils zwei ausgewiesene Ethikspezialist*innen benannt: ein*e Praktiker*in und ein*e Vertreter*in der Disziplin.
Die Entscheidung der Ombudsstelle ist abschließend.
Gewählte Mitglieder der Ombudsstelle
In der EBV-Sitzung am 15. Juli 2017 wurden folgende Mitglieder in die Ombudsstelle berufen:
- Prof. Schumacher (Fachvertretung Disziplin)
- Christian Lohwasser (Fachvertretung Profession)
- Ingrid Krämer (Entsandte vom Erweiterten Bundesvorstand)