Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Aktuelles zum ZVR

Aufruf zur Kundgebung

Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Stand: März 2024

WANN: 19.03.2024, 15:30 - 17:30 Uhr

WO: Justizminisertum (Mohrenstraße/ Jerusalmestraße) Berlin

Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wir!

Gemeinsam machen wir uns stark für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!
Wir wünschen uns eine starke, solidarische und bunte Kundgebung! Bringt gerne Transparente, Schilder und Banner mit, die unserem Anliegen Ausdruck verleihen und die eurer Arbeitsfeld und euren Arbeitsort benennen:

✓ Vertrauen schützen!
✓ Veränderung braucht Vertrauen!
✓ Fast im Knast!
✓ Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Den vollständigen Aufruf findet ihr hier, dieser darf gerne geteilt werden!

Du kannst nicht zur Kundgebung kommen? So kannst du das Anliegen trotzdem unterstützen: Kampagnenbeteiligung

Auf Partei- und Nationalfahnen bitten wir zu verzichten!


Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Wenn das Schweigen strafbar wird!

Veranstaltung des LV Niedersachsen

Stand: Februar 2024

WANN: Dienstag, 12. März 2024 - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

WO:  Hochschule Hannover, Fakultät V, Blumhardtstr. 2, 30625 Hannover, Aula (Raum 3E.0.40)

Georg Grohmann und Matthias Stein stellen das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
vor, erläutern Fallbeispiele aus der Berufspraxis und diskutieren hierbei die besonderen Schwierigkeiten, die sich
aus dem noch fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht ergeben.
Prof. Dr. Maren Burkhardt stellt begleitend die Problematik aus juristischer Sicht dar und thematisiert aktuelle
Entwicklungen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden abschließend konkrete Reformvorschläge sowie
Unterstützungsmöglichkeiten des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht diskutiert

Anmeldung:

Alle Studierenden und Kollegen aus der sozialen Arbeit sind herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist auch für Nichtmitglieder des DBSH kostenlos.

Anmeldungen unter: dbsh.typeform.com/20240312Nds


Oder formlos per Email an Seddig@dbsh.net

Handreiche für die Lobbyarbeit für ein ZVR

Stand: Dezember 2023

Das Thema des Zeugnisverweigerungsrechts für die Soziale Arbeit ist aktueller denn je. Das BfZ und seine Mitgliedorganisationen arbeiten unermüdlich, sind mit Politiker*innen auf regionaler und bundesweiter Ebene in Kontakt und leisten Aufklärungsarbeit über die prekäre Lage, in die Sozialarbeiter*innen ohne Zeugnisverweigerungsrecht kommen können.

Wer ebenfalls aktiv werden möchte und mit Politiker*innen auf lokaler oder auch übergreifender Ebene oder dem eignenen Träger zu diesem Thema in den Dialog treten möchte kann sich ab jetzt diese Handreiche zu Nutzen machen. Kurz und bündig finden sich hier die deutlichen Argumente für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, die durch ein annonymisiertes Praxisbeispiel unterstrichen werden. 

Weitere Informationen und Materialien finden sich auf der Website des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit.

Beschreibung: Download:
BfZ_Positionspapier_Handreiche.pdf

Ohne Vertrauen geht es nicht!

Stand: November 2023

Worum geht es? Sozialarbeiter*innen in ganz Deutschland gehen einer öffentlich geförderten Tätigkeit nach. Sie arbeiten mit allen Menschen, die sich ihnen mit ihren Sorgen und Problemen anvertrauen. Eine solche Arbeit ist nur möglich wenn die Menschen wissen, dass sie sich hier in einem geschützten Raum bewegen. Sie öffnen sich den Sozialarbeiter*innen ganz so, wie es Menschen auch beispielsweise gegenüber Ärzt*innen, Geistlichen oder Anwält*innen in persönlich schwierigen Lagen tun.

Im Fall Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft die Sozialarbeiter*innen des Fanprojekts vorgeladen und versuchtsie dazu zu bewegen, im Rahmen ihrer Arbeit vertraulich erworbenes Wissen preiszugeben (Pressemitteilung und Pressespiegel finden sich hier). Hätten sie dies getan, hätten sie ihre Arbeit damit ad absurdum geführt. Sie verweigerten also die Aussage - woraufhin die Staatsanwaltschaft erst Ordnungsgelder beantragte und schließlich auch Beugehaft in den Raum stellte. Den Sozialarbeiter*innen drohte also Gefängnis dafür, dass sie ihrem Arbeitsethos treu geblieben sind.

Das muss man doch ändern können? Richtig, die Bundespolitik muss jetzt reagieren. Sozialarbeiter*innenbrauchen für ihre sensible Arbeit mit Menschen die Möglichkeit, die Aussage verweigern zu können („Zeugnisverweigerungsrecht“). Sie dürfen niemals mehr zwischen ihrer Arbeit und persönlichen Konsequenzen bis hin zur Beugehaft wählen müssen. Und auch ihre Zielgruppen müssen wissen, dass sie der Sozialen Arbeit vertrauen können. Der „Fall Karlsruhe“ hat dramatisch gezeigt, dass es an der Zeit ist, zu handeln - daher gilt jetzt mehr denn je: Aussageverweigerung für die Soziale Arbeit möglich machen - denn ohne Vertrauen geht es nicht!


ZVR in der Sozialen Arbeit - Veranstaltung des LV Sachsen

Stand: September 2023

Update: Auf Grund der hohen Nachfrage ist eine digitale Teilnahme ebenfalls möglich, die Veranstaltung wird übertragen!

Der Landesverband Sachsen lädt zur Veranstaltung zum Thema "Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit" ein! 

WANN: 21.10.2023, 13:00 - 16:00 Uhr

WO: Veranstaltungsraum Buschtrommel, Friedrich-Dittes-Str.9, 04318 Leipzig UND online

(Die Veranstaltung ist für alle interessierten Menschen offen.)

Inhaltlich wird Linda Rötting (Fachanwältin für Strafrecht) sich mit dem Thema "Die rechtlichen Grundlagen -
Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit?" befassen und dieses vorstellen, gefolgt von einem Input durch Nadja Khan (GfV) und Theresa Hoffmann (Geschäftsstelle), die den aktuellen Stand der Reformfordungen und die Bemühungen des Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) vorstellen.

Anmeldung bis um 30.09.2023 an martina.lueck@dbsh-sachsen.de


Fast im Knast?! – Stellungnahme des BfZ zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden

Stand: Mai 2023

"Aus gutem Grund sieht das Gesetz im §203 des StGB für Sozialarbeitende eine Schweigepflicht vor, deren Verletzung mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden kann. Soziale Arbeit findet in vielen Fällen mit Menschen und Gruppen statt, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden oder deviante Verhaltensweisen zeigen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Wie sollen denn ganzheitliche Hilfsangebote aussehen, wenn die Beteiligten nicht offen reden können und Sozialarbeitende nur die halbe Wahrheit kennen? Wie soll Vertrauen überhaupt entstehen, wenn stets darauf geachtet werden muss, was man im vertraulichen Gespräch preisgibt?"

Dieser kurze Auszug aus der Stellungnahme des Büdnisses zur Vorladung der Sozialarbeitenden des Karlsruher Fanprojektes verdeutlicht präzise, dass Soziale Arbeit als Profession auf ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Fachkraft und Klient*innen fußt und Vorladungen, wie die der Kolleg*innen aus Karlsruhe dieses Verhältnis klar beeinflusst.

Die Bündnismitglieder fordern daher die politische und rechtliche Anerkennung dieses Vertrauensverhältnisses - durch ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeitende. Die komplette Stellungnahme kann hier gelesen werden.


Call for Cases - Neues aus dem BfZ

Stand: März 2023

Nach der erfolgreichen Podiumsdiskussion „Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit – 50 Jahre sind genug!“ im Oktober 2022 in Berlin ist die Diskussion um ein Zeugnisverweigerungsrecht im politischen Berlin angekommen. Dieser Eindruck verfestigte sich in, wenn auch vorsichtigen, Signalen aus politischen Kreisen – die Notwendigkeit einer Erweiterung des §53 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger*innen) wird zunehmend ernst genommen. Davon zeugt auch ein Antrag der sächsischen Regierungsfraktionen zum Thema, mit dem die Landesregierung beauftragt werden soll, sich auf Bundesebene für ein ZVR für staatlich anerkannte Sozialarbeiter*innen einzusetzen.

Für das BfZ ergeben sich hieraus zurzeit zwei konkrete Aufgaben: Zum einen bedarf es konkreter Vorschläge für die Reform des §53 StPO als Diskussionsgrundlage, um mit Politiker*innen weiter im Gespräch zu bleiben. Diese Vorschläge werden derzeit erarbeitet und im Bündnis besprochen. Zum anderen ist es aus Sicht der BfZ notwendig, noch mehr konkrete Praxisbeispiele zu erhalten. Diese sollen dazu dienen, in Gesprächen mit Politiker*innen die Notwendigkeit eines ZVR für Sozialarbeiter*innen weiter zu verdeutlichen. Hier benötigt es eine gewisse Bandbreite an Fällen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Gleichzeitig bieten konkrete Fälle die Möglichkeit, ein Verständnis für oft fachfremde Personen zu wecken und differenzierte inhaltliche Begründungen für ein ZVR zu liefern.

Der DBSH, als Mitglied im BfZ, ruft daher Mitarbeiter*innen in der Sozialen Arbeit auf, Beispiele einzusenden, in denen a) eine Vorladung zur Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erfolgt und diese abgewendet werden konnte, b) eine Zeugenaussage erfolgen musste und nicht abgewendet werden konnte. Von besonderem Interesse sind dabei die Auswirkungen auf die Beziehungen zu Klient*innen/Adressat*innen, die Auswirkungen auf die eigene Tätigkeit bzw. das betroffene Projekt sowie mögliche Auswirkungen auf den eigenen Lebensbereich.

Zu beachten: Das BfZ macht darauf aufmerksam, dass eine Anonymisierung der Fälle zwingend erforderlich ist. Besonders bei noch laufenden Verfahren oder solchen, die auch nach Jahren (wieder) aufgenommen werden könnten ist im Besonderen zu prüfen, inwiefern eine Rückverfolgung möglich sein könnte. Für eine sichere Kontaktaufnahme mit dem BfZ gibt es die Möglichkeit den Mailverkehr zu verschlüsseln (ein PGP-Schlüssel findet sich hier), anonyme Mails (sog. Wegwerf-Mails) zu nutzen oder den Fall mittels PrivNote zu übermitteln. Der jeweilige Übertragungsweg ist letztlich immer von der Brisanz des Falles abhängig.

Notwendig für eine Reform des §53 StPO sind weiterhin viele Gespräche mit Mitgliedern des Bundestags. Sprechen Sie mit Ihren Abgeordneten vor Ort, vermitteln Sie die Notwendigkeit eines ZVR für die Soziale Arbeit, um bei möglichst vielen Abgeordneten das Thema zu platzieren und aktuell zu halten. Gerne können Sie hierzu die Flyer und das umfangreiche Material auf der Website des BfZ nutzen.


Workshop und Broschüre zum Zeugnisverweigerungsrecht

IFSW European Conference 2019

Stand September 2019

Von 09. bis 11.09.2019, fand die diesjährige IFSW EUROPEAN CONFERENCE 2019 in Wien unter dem Motto "Social Protection & Human Dignity" statt. Am ersten Tag leiteten Michael Gabriel (KOS) und Michael Leinenbach (DBSH) einen Workshop (WS02) mit dem Thema „Die Rolle der Sozialen Arbeit in sich verändernden Gesellschaften mit einer starken Orientierung auf Ordnung und Sicherheit“.  Zu dem Workshop hatte der DBSH eine Broschüre (mit ISBN-Nummer) erstellt, in der auch einen Beitrag von Prof. Dr. Thomas Schuhmacher enthielt. Dort wird unter anderem die Forderung nach einem Zeugnisverweigerungsrecht mit Bezug auf die Berufsethik begründet.

Finden Sie hier einen Bericht zum Workshop (auch bei der "dsj" - DEUTSCHE SPORTJUGEND im DOSB ) sowie die Broschüre zum Zeugnisverweigerungsrecht:

Beschreibung: Download:
Nachbericht - Workshop auf der IFSW EUROPEAN CONFERENCE 2019 zum Zeugnisverweigerungsrecht
Broschüre Zeugnisverweigerungsrecht 2019
Right to refuse testimony - Brochure 2019

Zeugnisverweigerungsrecht aus dem Dornröschenschlaf wach geküsst

Stand 2018

Frönte die Debatte um das Zeugnisverweigerungsrecht seit den 1980er Jahren einem „Dornröschenschlaf“, so wurde es aktuell von der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der Deutschen Sportjugend (dsj) gemeinsam mit ihren Partnern wieder wachgeküsst. „Fast im Knast – Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechtes in der Sozialen Arbeit“ lautete ein Fachtag, den die Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS) gemeinsam von dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V., der BAG Streetwork und der BAG Fanprojekte am 24.10.2018 im Landessportbund Hessen ausrichtete. Für den DBSH sprach sich der Bundesvorsitzende für ein klares Ja für ein notwendiges Zeugnisverweigerungsrecht fürSozialarbeiter_innen aus.

Beschreibung: Download:
ZeugnisverweigerungsrechtausdemForum Sozial 3/4 2018 von Michael Leinenbach: Zeugnisverweigerungsrecht aus dem Dornröschenschlaf wach geküsst

Fachtag „Fast im Knast"

Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechtes in der Sozialen Arbeit

Stand Oktober 2018

Am 24.10.2018 fand der Fachtag zum Zeugnisverweigerungsrecht in Frankfurt am Main im Landessportbund Hessen statt und wurde gemeinsam von der Koordinationsstelle Fanprojekte bei der dsj (KOS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V., der BAG Streetwork und der BAG Fanprojekte ausgerichtet.

Weitere Informationen zur Ausschreibungen des Fachtags finden Sie hier. Die Präsentation steht Ihnen als Download zur Verfügung.

Beschreibung: Download:
Präsentation Fachtag "Fast im Knast" 2018

Gutachten: Zur Notwendigkeit eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit

Stand Mai 2018

Die Koordinierungsstelle Fanprojekte (KOS) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches einen möglichen Reformbedarf des §53 Zeugnisverweigerungsrecht untersucht. Dieses Gutachten wurde von Prof. Dr. Titus Simon und Prof. Dr. Peter Schruth von der Hochschule Magdeburg/Stendal angefertigt und durch die KOS im März 2018 veröffentlicht. Das Fazit ist, dass § 53 StPO einschließlich eines erweiterten Zeugnisverweigerungsrechtes für die Fanprojekte, aber auch für andere sensible Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, die im Umgang mit den Klient*innen des umfassenden Geheimnisschutzes bedürfen, dringend einer Reform bedürfen. Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Website der Koordinierungsstelle Fanprojekte.


Grundlagenpapier zum "Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter"

Antwort der Bundesregierung auf auf Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/4085 – zum "Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter".

Beschreibung: Download:
Drucksache 19/4085 - Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter

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NEWS | 04.12.2024

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Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen

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Einrichtungen des DBSH