Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Hintergrund des Förderpreises

Leistung soll sich lohnen!

Die Auffassung, dass etwas, das nichts kostet, in der Regel auch nichts taugt, ist in der Sozialen Arbeit eher wenig verbreitet. Im Gegenteil, man nimmt gerne alles, nur bezahlt werden kann nichts, zumindest nicht viel. Zu spüren bekommt dies besonders der wissenschaftliche Nachwuchs. Bezahlung der Praxissemester ist oft die Ausnahme und wo gezahlt wird, erreichen die Beträge so gut wie nie auch nur die Vergütung eines Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Dabei wird in den Praxissemestern anderer Studienfächer der wirtschaftlichen und technischen Fakultäten ohne Zögern Leistung auch honoriert.

Dies gilt auch und insbesondere für Abschlussarbeiten. Nicht nur zahlreiche Förderpreise sondern auch die Möglichkeit Abschlussarbeiten „im Auftrag“ zu schreiben oder sie bei entsprechender Qualität im Nachhinein verkaufen zu können, schaffen die Möglichkeit, eine das Geleistete auch entsprechend honoriert zu bekommen. In der Sozialen Arbeit ist davon noch wenig zu sehen.

Viele gute Abschlussarbeiten verschwinden nach Ihrer Bewertung in den Schränken oder verstauben in Bibliotheken

Außer den Autor*innen und Korrektor*innen bekommt sie keiner zu Gesicht. Das Potential unseres wissenschaftlichen Nachwuchses bleibt so weitgehend ungenutzt und ohne Förderung. Um hier ein Zeichen zu setzen, hat der DBSH in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichstag Soziale Arbeit einen mit 1.500 Euro dotierten Förderpreis geschaffen, der jährlich neu ausgeschrieben wird. Eine derartige Förderung des beruflichen Nachwuchses ist dem DBSH schon seit seiner Gründung 1995 ein Anliegen.

  • Die Idee zur Prämierung von Abschlussarbeiten hat bereits eine gewisse Tradition. Die ersten Schritte wagten wir auf lokaler Ebene in einem Bezirksverband der bayerischen Oberpfalz.
  • Durch die Erfahrungen ermutigt, wurde dieser Vorstoß zunächst auf den Landesverband Bayern ausgedehnt.
  • Auf dem Weg zu einer bundesweiten Ausdehnung dieses Projektes signalisierte uns der Fachbereichstag Soziale Arbeit Interesse an einer Zusammenarbeit.

Dieses Angebot haben wir gerne angenommen, eröffnet es doch neue Chancen in einer ohnehin schon positiv zu bewertenden Zusammenarbeit von Theorie und Praxis. So verwundert auch nicht, dass die Richtlinien zur Vergabe des Förderpreises Wissenschaftlichkeit und Praxisrelevanz gleichermaßen und in gleicher Wertigkeit als eines der Auswahlkriterien für die Vergabe bestimmen.

Mit diesem Förderpreis haben alle die Chance zu gewinnen!

Absolvent*innen, denen nicht nur eine finanzielle Förderung zu Teil werden kann, sondern die auch Interesse für und an Ihren Arbeiten finden können. Die Fachhochschulen, die ihren Blick für die Praxis schärfen können, und die Praxis der Sozialen Arbeit, die ihr Wirken stärker wissenschaftlich zu fundieren vermag.


Professions-News

NEWS | 28.08.2024

Fachveranstaltung: Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

NEWS | 07.08.2024

Sonder-Report der BAG ASD e.V.

NEWS | 25.06.2024

Das fehlende Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit - wenn die Schweigepflicht zur Aussagepflicht wird

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