Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen
29.10.2024
Die wegen des Vorwurfs der Strafvereitelung Angeklagten wurden vom Karlsruher Amtsgericht am 28. Oktober zu 90 Tagessätzen verurteilt.
Matthias Stein, Sprecher des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit, dem der DBSH angehört, erklärt in der Pressemitteilung, dass dies "die grundsätzlichen Errungenschaften der Sozialen Arbeit bundesweit massiv gefährden und zurückwerfen kann".
Die Pressemitteilung ist hier abrufbar.