„Sozialraum“ kein Ersatz für Rechtsansprüche
15.11.2011
Die SPD-regierten Länder („A-Länder“) wollen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden u. A. Rechtsansprüche auf Hilfeleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien abschaffen. Dieser im KJHG (SGB VIII) festgeschriebene individuelle Rechtsanspruch soll durch eine Gewährleistungsverpflichtung ersetzt werden. Damit verbunden sollen die Angebote der Jugendhilfe unter dem Stichwort „Sozialraum“ mit dem Ziel des Ausgleichs sozialer Benachteiligung an die „Regelinstitutionen“ (frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung und Schulen) angebunden werden, die individuelle Einzelhilfe solle zur Ausnahme werden. Fach- /Berufsverbände, Wissenschaftler und Gewerkschaften kritisieren, dass Experten/innen der Jugendhilfe im Zuge dieser Entwicklungen nicht beteiligt werden.
Zum Hintergrund:
In dem entsprechenden Initiativpapier heißt es zur Begründung: „Die Ausgestaltung des Hilfeangebots als individueller Rechtsanspruch und die starke Stellung freier Träger bei der Ausgestaltung des Hilfeangebotes macht dieses System immer teurer“. Daneben würde es Hinweise geben, dass die SPFH in vielen Fällen ins Leere laufe. Dagegen könnten wirksamere und kostengünstigere sozialräumliche Alternative nicht ausgebaut werden, weil diese nicht als Pflichtaufgaben definiert seien. Ferner wird in dem Papier ein „Wildwuchs freier Träger“ und eine „Dynamik zur wirkungslosen Praxis“ beklagt.
Prof. Dr. Michael Böwer, Leiter des Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit: „Für diese Behauptungen gibt es keine Belege. Vielerorts sind Bereiche der Jugendhilfe soweit zurück gefahren worden, dass nur noch reaktive Hilfestellungen angeboten werden. Die Haushaltslage vieler Kommunen hat sich längst auf die Qualität der Kinder- und Jugendhilfen niedergeschlagen. Da der Ausbau der Kita-Plätze für unter Dreijährige und im Kindesschutz zu Mehrausgaben führt, springt man, rhetorisch gezielt verpackt, auf die Kostenbremse.“
In den vergangenen Jahren haben die Kommunen bis dahin kommunale Aufgaben ausgeschrieben und an Wohlfahrtsverbände und verstärkt auch private Anbieter möglichst preiswert vergeben. Zugleich wurde der Kernbereich der fallbezogenen Jugendhilfe, der ASD, personell zusehends ausgedünnt und zudem bürokratisiert. Man sah das Heil in der Beauftragung freier Träger, oftmals ohne partizipative sozialpädagogische Diagnostik und kleinschrittiger Zielprüfung beauftragter Maßnahmen. Hinzu kommt das Fehlen ausreichend konkreter qualitativer Vorgaben in der Ausschreibung und entsprechender Dialoge – denn auch das hätte zusätzlichen Aufwand gekostet. Als Alternative wird nun auf Regeleinrichtungen wie Schule, Kindergärten und Familienberatungen verwiesen, die bereits jetzt mit ihren wachsenden Aufgaben überaus gefordert sind.
„Dass alles wissen auch die Fachleute in den Länderministerien. Tatsächlich werden Ihnen die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien schlichtweg zu teuer. In Folge wird ein Systembruch einkalkuliert, der uns nicht nur in Form neuer Skandale einholen wird. Die Jugendhilfe würde zur reinen Ordnungsbürokratie zusammengestampft und die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Persönlichkeitsentwicklung außerhalb schulischer Normen hätten kaum noch Bedeutung mehr“, kommentiert Wilfried Nodes, Pressesprecher des DBSH den Versuch der Staatssekretäre.
Der Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe im Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit fordert:
- Wir wehren uns gegen alle Versuche, die Rechtsansprüche des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auszuhebeln oder umzuinterpretieren.
- Natürlich begrüßen wir eine Selbstverpflichtung der Kommunen zu gewährleisten, dass sich die Sozialräume und vorhandene Regeleinrichtungen besonders der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien und nicht nur ihren ursprünglichen Aufgaben, stellen. Aber weder kann dadurch der Rechtsanspruch aufgelöst werden, noch werden dadurch individuelle und von den Betroffenen wählbare Hilfen überflüssig.
- Will man den Sozialraum „aktivieren“, dann müssen aber ohnehin bereits hoch geforderte Einrichtungen wie Schule und Kitas besser ausgestattet und qualifiziert werden. Das spart erst mal kein Geld, sondern kostet.
- Die Kollegen im „fallführenden“ ASD benötigen wieder mehr Zeit, um die Einzelfälle zu begleiten und die richtigen Hilfen im Dialog von Fachkräften und Betroffenen heraus zu arbeiten.
- Erst auf der Basis von fachlichen Standards und klaren Zielsetzungen kann mit freien Trägern subsidiäre Zusammenarbeit in Hilfen (Sozialpäd. Familienhilfe, Einzelförderung, usw.) erfolgen.
-Wir fordern, dass wir bei der Diskussion, die hier geführt wird, als sozialpädagogische Fachkräfte einbezogen werden.
-Wir fordern, dass die qualitative Struktur der Jugendhilfe wieder so gestaltet wird, dass wir Fachkräfte angemessene Arbeitsbedingungen vorfinden, die die eigene körperliche wie psychische Gesundheit sichern.
Kontakt: Matthias Heintz
Sprecher der AG KJHG und Rechtansprüche beim Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des DBSH, Ansprechpartner für die Freien Träger beim DBSH, Beauftragter des DBSH in der National Coalition
Email: sumhei(at)freenet(dot)de
Prof. Dr. Michael Böwer
Fachbereichsleiter Kinder- und Jugendhilfe im DBSH
Email: boewer(at)dbsh(dot)de