Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Pressemitteilung am 1. Februar 2010

01.02.2010

DBSH unterstützt Bildungsstreik

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) unterstützt die aktuellen Streiks der Studierenden. Gerade für Studierende der Sozialarbeit oder der frühkindlichen Erziehung sind die Studiengebühren eine kaum zu schaffende Belastung: Notwendige Praktika liegen in den Ferienzeiten, so dass die Studierenden kaum Chancen haben, in den Semesterferien einen Job anzunehmen.

Bereits bisher führte das Studium für Sozialarbeiter finanziell gesehen zu einer negativen Bilanz. Sozialarbeit gilt als einer der am geringsten bezahlten akademischen Berufe in Deutschland. Wer als Abiturient eine Lehre bei einer Bank macht, wird am Ende seines Berufslebens sehr viel mehr verdient haben, als der Sozialarbeiter mit akademischer Laufbahn. „Die Studiengebühren sind sozial ungerecht und benachteiligen das berufliche Engagement künftiger Sozialarbeiter zusätzlich“ – so Michael Leinenbach, Vorsitzender des DBSH.

Auch habe die neue Studienstruktur nicht die erhofften Verbesserungen für den Beruf gebracht. „Keine der mit den BA- und MA-Studiengängen verbundenen Ziele haben sich erfüllt“, so Heidi Bauer-Felbel, im Verband zuständig für Studierende.

Verkürzte Studienzeiten und der ohne Mehrpersonal zusätzlich erfolgte Aufbau von Master-Studiengängen haben nicht nur für die Studierenden fatale Folgen. Bisherige Praxissemester oder das einjährige Anerkennungsjahr wurden vielerorts durch nur noch 100 Tage Praktikum ersetzt, um das Studium zu verkürzen. Damit stehe die staatliche Anerkennung des Berufes heute nur noch auf dem Papier, viele BerufsabsolventInnen kennen kaum die Praxis und werden mit ihrer Verantwortung überfordert – so der DBSH.

Um Kapazität für die Master-Studiengänge zu schaffen haben viele Fachhochschulen den Vorlesungs- und Prüfungsbetrieb ausgebaut. Die Lehre selbst bezieht sich immer mehr auf die reine Wissensvermittlung – die persönliche Betreuung der Studierenden, das berufliche „Können“ und professionelle Identität verlieren zusehends an Bedeutung. Auch könne von einer europäischen Vergleichbarkeit von Studienleistungen noch weniger die Rede sein, als bisher. „Tatsächlich unterscheiden sich die Studieninhalte und Praxisanteile bereits von Ort zu Ort, noch nicht einmal die Studiendauer ist bundeseinheitlich geregelt – von Internationalisierung also keine Spur“, so der DBSH.

Auch das Akkreditierungsverfahren für die Studiengänge habe nicht zu einer Qualitätssicherung geführt – „In vielen Akkreditierungsverfahren wurden gute Empfehlungen entwickelt, aber letztendlich wurden alle Studienangebote anerkannt“.

Vom DBSH unterstützt wurde die Möglichkeit, auch an Fachhochschulen ein Master-Studium in Sozialer Arbeit zu absolvieren. „Entstanden aber ist ein Wildwuchs an Studienabschlüssen mit jeweils unterschiedlichen Titeln und vielfach auch in weiter Ferne von der Wissenschaft Sozialer Arbeit“, so Leinenbach. Und noch immer fehlen Möglichkeiten zur Promotion für Sozialarbeiter/innen.

- Der DBSH fordert eine Abschaffung der Studiengebühren und eine Rücknahme der Verschulung des Studiums.

Darüber hinaus fordert der DBSH Konsequenzen in Bezug auf Dauer und Praxisorientierung des Studiums: 

- BA: Das BA-Studium muss sich generalisiert auf die Soziale Arbeit beziehen. Es soll eine Dauer von  mindestens sieben Semestern haben.

- PJ: Außerhalb des BA-Studiums ist mindestens ein Praxisjahr (als Anerkennungsjahr, o.Ä.) als Grundlage für die staatliche Anerkennung abzuleisten.

- MA: Erst die Masterstudiengänge in der Sozialen Arbeit können - neben einem forschungsorientierten Master im Bereich der Sozialen Arbeit - Schwerpunkte bilden (z.B. Frühkindliche Pädagogik, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Evaluation, Menschenrechte, usw.). Das Masterstudium sollte eine Dauer von mindestens fünf Semestern haben (incl. Praxisanteile und Abschlussarbeit).

Von den Lehrangeboten in den Sozialen Arbeit erwartet der DBSH einen stärkeren Beitrag zur Professionsentwicklung, mehr Verbindung zur beruflichen Praxis und eine damit verbundene Kompetenzorientierung des Studiums.

- Die Studienstruktur ist bundesweit zumindest so weit zu vereinfachen (etwa über Kompetenzorientierte Modulbeschreibungen), das ein Wechsel des Studienorts und Auslandssemester bei Anerkennung der hier erworbenen Studienleistungen möglich ist.

 

Position des DBSH zu BA- und Masterstudiengängen
(die hier genannten Positionen werden mit obiger Stellungnahme angepasst)

 

Position des DBSH zu BA- und Masterstudiengängen
(die hier genannten Positionen werden mit obiger Stellungnahme angepasst)

PDF-Datei

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Bereits seit 2001: Der DBSH gegen Studiengebühren

 


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