Redaktionsverhandlungen zur EKR TVöD 2023 abgeschlossen
06.07.2023
Die Redaktionsverhandlungen zur Einkommensrunde 2023 mit Bund und Kommunen sind abgeschlossen. Die Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Ergebnisse aus der Tarifeinigung vom 22. April 2023 wurden fertig formuliert und werden nun unterzeichnet. Neben der Ausformulierung und vertraglichen Umsetzung der Einigung vom 22. April 2023 hat die Redaktion nahezu keine weiteren Änderungen erbracht.
Unter anderem werden die Tabellenentgelte – einschließlich der individuellen Zwischen- und Endstufen und der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü – wie folgt erhöht: - ab dem 1. März 2024 Erhöhung um einen Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent; soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt Tarifliche Zulagen, für die die Dynamisierung über die allgemeine Entgeltanpassung vereinbart ist, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht.
Es wurde eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024 vereinbart.
Weitere Infos und die entsprechenden Entgelttabellen finden sich hier.