Warnstreikfreigabe - Tarifverhandlungen zum TVÖD 2018
24.03.2018
Für die betroffenen Mitglieder des DBSH liegt seitens des dbb die grundsätzliche Freigabe zu jeweils eintägigen Arbeitskampfmaßnahmen (Warnstreiks und Demonstrationen) für die Zeit vom 14. März 2018 bis einschließlich 16. April 2018 vor.
Die Teilnahme an Warnstreiks muss über eigene Streikerfassungslisten nachgewiesen werden.
Diese müssen über die jeweiligen Landesstreikleiter_innen in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Die Ansprechpartner_innen können über die DBSH Landesverbände oder die Mitglieder des Bundestarifkommission des DBSH erfragt werden.
Vom dbb organisierte und aktiv beworbene Aktionen finden Sie unter „Aktionen“.
Der DBSH begrüßt es darüber hinaus, wenn Beschäftigte bei Kirchen, Freien Trägern, Beamte_innen die Aktionen und Streiks solidarisch in ihrer jeweiligen Freizeit oder Urlaub unterstützen, da oftmals die Träger sich an Verhandlungsergebnissen des öffentlichen Dienstes orientiert.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.