ErzieherInnen unerwünscht – Baden-Württemberg flüchtet vor neuem Tarifabschluss!
27.01.2010
Von 1,5 auf 1,8 Fachkräfte je Kindergartengruppe – darauf haben sich Gemeinden und Land Baden-Württemberg geeinigt. Dies diene der „Qualitätssteigerung“ und dem Ziel, den Beruf der ErzieherIn interessanter zu machen, so der Ministerpräsident Öttinger. Mit dieser Verbesserung werden aber nur Nebelkerzen geworfen. Denn tatsächlich droht dem „Ländle“ eine massive Entqualifizierung der Kindertagesbetreuung:
Noch immer erlaubt (anders als in NRW) das Kindertagesbetreuungsgesetz in Baden -Württemberg die Einstellung von KinderpflegerInnen als sogenannte „Zweitkräfte“. Diese Lücke haben nun die Städte und Kommunen im Ländle erkannt:
Um die Mehrkosten durch die neuen Entgeltgruppen zu vermeiden, hat man sich informell verabredet, als Zweitkräfte in Zukunft nur noch KinderpflegerInnen einzustellen – denn diese sind billiger.
Und auch für die bisher eingestellten ErzieherInnen sollen die neuen Entgeltgruppen keine Verbesserungen bringen: Sofern sie als Zweitkräfte arbeiten, werden sie wie KinderpflegerInnen in die S4 eingruppiert. Für die aus dem BAT übergeleiteten KollegInnen also keine Verbesserung, sondern eine massive Verschlechterung! Zur Zeit organisiert sich im „Ländle“ erster Widerstand.
Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
Die Redaktionsverhandlungen über die Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 27. Juli 2009 wurden am 14. Oktober 2009 abgeschlossen. Die neuen Regelungen sind in vier Tariftexten zusammengefasst.
Entgelt und Eingruppierung
Die neue S-Entgelttabelle, nach der sich die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst richtet, wurde um die Entgeltgruppe S 2 erweitert und umfasst jetzt 17 Entgeltgruppen von S 2 bis S 18. Ergänzend zur Tarifeinigung vom 27. Juli 2009 wurden die Beschäftigten „in der Tätigkeit von" Kinderpflegern, Erziehern sowie Sozialarbeitern beziehungsweise Sozialpädagogen explizit in die Tariftexte aufgenommen.
Überleitung
Der 3. Änderungstarifvertrag zum TVÜ-VKA enthält die Regelungen zur Überleitung in die neue Entgelttabelle. Grundsätzlich gilt die folgende Überleitungssystematik: Zum Stichtag 1. November 2009 erfolgt die Überleitung in die S-Entgelttabelle. Die Beschäftigten werden mit ihrem individuellen Vergleichsentgelt, das sich aus dem jetzigen Tabellenentgelt und einer etwaigen Vergütungsgruppenzulage zusammensetzt, übergeleitet. Für die aus dem BAT in den TVöD übergeleiten Beschäftigten der neuen Entgeltgruppen S 11, S 12, S13 und S 16, denen am 31. Oktober 2009 eine Vergütungsgruppenzulage bereits zusteht, gelten die von der S-Entgelttabelle abweichenden Tabellenwerte der S 11Ü, S 12Ü, S 13Ü und S 16Ü. Darüber hinaus gilt für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2005 aus dem BAT in den TVÖD übergeleitet wurden und die nach den neuen Regelungen in der Entgeltgruppe S 8 oder S 9 eingruppiert wären, ein Wahlrecht. Aus der Wahlrechtsoption ausgenommen sind lediglich die Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern beziehungsweise Sozialpädagogen. Das Wahlrecht muss bis zum 31. Dezember 2009 ausgeübt werden, falls ein Wechsel in das neue System gewünscht ist. Andernfalls verbleiben die betreffenden Beschäftigten in ihrer bisherigen TVöD-Entgeltgruppe. Die neuen tarifvertraglichen Regelungen traten - wie geplant - zum 1. November 2009 in Kraft (Quelle dbb)