Sozial- und Erziehungsdienst 2019/20
Sonderregelungen im TVöD auch für freie Träger ermöglichen
Stand April 2020
Herausgegeben von: Bundestarifkommission
Ansprechperson: Thomas Sánta, Tarifbeauftragter LV Sachsen (thomas.santa@dbsh-sachsen.de)
Der DBSH fordert im Rahmen der Ausarbeitung des COVID-19-Tarifvertrags, dass die im TVöD SuE vereinbarten Regelungen auch auf freie Träger übertragen werden, um eine Ungleichbehandlung von Fachkräften auszuschließen. Folgende Positionen wurden über den dbb in die Verhandlungen um den Tarifvertrag eingebracht, der Kurzarbeit auch im öffentlichen Dienst ermöglichen soll:
- Da der Tarifbereich TVöD SuE von den Regelungen zur Umsetzung von Kurzarbeit im COVID-19-Tarifvertrag ausgenommen sein soll, ist auch für freie Träger, die im Wirkungsbereich des TVöD SuE Leistungen anbieten, eine Weiterfinanzierung der Personalkosten in voller Höhe sicherzustellen.
- Bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeit ist der Differenzbetrag zur vollen Höhe der Personalkos-ten durch kommunale Mittel aufzustocken.
- Sollte der Tarifbereich TVöD SuE doch noch unter die Regelungen des COVID-19-Tarifvertrages ge-fasst werden, ist sicherzustellen, dass die hier benannten Verfahren gleichfalls für freie Träger gelten und die ergänzende Aufstockungauf 95% bzw. 90% des Nettogehaltes aus kommunalen Mitteln abgesichert wird.
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Stellungnahme BTK: Sonderregelungen im TVöD auch für freie Träger ermöglichen |
SuE: SuE: Start der Evaluierungsgespräche
Stand November 2019
Die Evaluierungsgespräche zwischen den Gewerkschaften und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zum Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst haben begonnen. In Vorbereitung auf die Verhandlungen zum SuE 2020 tauschten sich die Verhandlungspartner über die bisherigen Erfahrungen mit dem bestehenden Tarif aus. >>Weiterlesen
Workshop zum TVÖD – SuE
Stand Oktober 2019
In einer gemeinsamen Veranstaltung widmeten sich die DBSH Landesverbände Rheinland-Pfalz und Hessen den anstehenden Tarifverhandlungen des „Sozial- und Erziehungsdienst“ (SuE) im TVÖD. 10 Jahre nach Einführung des TVÖD – SuE steht dieser, als Leittarif für viele Beschäftigte im Sozialen Bereich, an einem Wendepunkt. Umso wichtiger sich diesem Anliegen aus Sicht des Berufsverbandes erneut anzunehmen und die bestehenden Beschlusslagen im DBSH zu betrachten. Diesem Anliegen kam der Bundesvorsitzende des DBSH, Michael Leinenbach, Mitte Oktober 2019 an der Kath. Hochschule in Mainz gerne nach. Zunächst erläuterte er, dass es mittlerweile drei verschiedene Tarifwerke für den Sozial- und Erziehungsdienst gibt. Diese finden sich im TVöD, dem TvL und dem TvH (Hessen) wieder.
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Workshop zum TVÖD – SuE |
Onlineumfrage Sozial- und Erziehungsdienst
Stand Oktober 2019
Ab dem 1.10.2019 findet eine Befragung unter www.dbb.de/umfrage-sozial-und-erziehungsdienst-2019/ statt, mit der der dbb sich auf die anstehenden Gespräche und Verhandlungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes vorbereiten möchte. Damit verbunden ist die Erwartung, ein zusätzliches Mittel zur Verfügung zu haben, um die Tarifarbeit kommunikativ zu gestalten und mehr Fakten für die Tarifverhandlungen in die Hand zu bekommen.
Sollte sich dieses erstmals eingesetzte Instrument bewähren, wird in Zukunft häufiger damit gearbeitet werden - auch in anderen Bereichen. Selbstverständlich stellt diese digitale Form der Kommunikation keinen Ersatz für die Gespräche dar, die die betroffenen Fachgewerkschaft vor Ort mit ihren Mitgliedern führen. Es handelt sich um eine ergänzende Maßnahme.