Positionspapier 2007
Tätigkeitsmerkmale einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich Soziale Arbeit
(Sozial- und Erziehungsdienst, Heilpädagogik, Krankenhaussozialarbeit, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Altenhilfe und betriebliche Sozialarbeit) auf der Grundlage des Positionspapier der dbb tarifunion zur Neugestaltung des Eingruppierungsrechtes vom 19. Juni 2007
Stand: 24.07.2007
Verfasst von Hille Gosejacob-Rolf
Ursprünglich hatte der DBSH den Entwurf für eine „Sparte Soziale Arbeit“ im Rahmen der nun anstehenden Eingruppierungsverhandlungen im TvöD erarbeitet. Ein Positionspapier der dbb tarifunion gibt für die Weiterentwicklung eine neue Rahmensetzung. Ein eher formales, und gleichwohl inhaltlich bedeutendes Merkmal ist der Abschied von dem Begriff der „Sparte“: Schließlich wollen wir keinen eigenen Tarifvertrag und so aus der Solidarität aller Berufe im öffentlichen Dienstes aussteigen, sondern ein Verfahren zur Eingruppierung der Berufe und Tätigkeiten in der sozialen Arbeit. Angesichts der Vielfältigkeit der Ausbildungen in der sozialen Arbeit war es auch notwendig, die konkrete Tätigkeit und Verantwortung, und nicht mehr nur Ausbildung und Einrichtungsplätze, als mit bestimmend für die Einstufung zu werten. Diesen Vorstellungen wollen wir mit diesem Entwurf einer Entgeldordnung gerecht werden. Sie sind herzlich eingeladen, uns hierzu Ihre Anregungen mitzuteilen.
Grundsatz
Die Soziale Arbeit fordert die Schaffung von „Tätigkeitsmerkmalen einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich: „Soziale Arbeit“ (Sozial- und Erziehungsdienst, Heilpädagogik, Krankenhaussozialarbeit, Bewährungshilfe, Jugendgerichtshilfe, Altenhilfe und betriebliche Sozialarbeit) die Gleichbehandlung mit den anderen „besonderen Teilen“ im TVöD.
Insgesamt sind 1,4 Millionen Menschen in der Sozialen Arbeit beschäftigt. 80 % der Beschäftigen verfügen über eine Qualifikation als ErzieherIn, AltenpflegerIn und SozialarbeiterIn/-pädagogIn. Trotz dieser guten Qualifikation war die Einstufung der hier Beschäftigten bereits im alten BAT im Vergleich zu anderen Berufsqualifikationen unbefriedigend. In dieser Minderbezahlung kommt die zu geringe öffentliche Anerkennung helfender, erziehender und pflegender Berufe zum Ausdruck.
Eine andere Ursache aber ist in der Auswahl der eine höherwertigen Einstufung begründenden Tätigkeitsmerkmale zu sehen. Diese beschränkte sich auf eher „männlich“ bestimmte Merkmale wie körperliche Schwerarbeit, fachliche Verantwortung in Bezug auf Führung, Personal und Größe oder besondere Fachkenntnisse.
Von einer neuen Entgeldordnung ist jetzt eine Einstufung zu erwarten, die auch andere Verantwortungskriterien beinhaltet wie etwa psychische Belastung, Verantwortung für Menschenleben, Verteilung von Lebenschancen usw. Seit Jahren verbietet die EU unterschiedliche Entlohnungen bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit. In zahlreichen Studien und höchstrichterlich bestätigt ist längst belegt, dass die bisherige Wertsetzung der Tätigkeitsmerkmale diesen Kriterien nicht entspricht.
Um dies zu erreichen, bedarf es für die genannten Arbeitsfelder besonderer Einstufungsregelungen.
Bezogen auf die Soziale Arbeit, Erziehung und Bildung leitet sich die notwendige und anzuerkennende Qualifikation und Bedeutung fachlich besonders auch aus der Fallverantwortung (hier insbesondere SGB VIII, § 8ff) ab, die bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Jüngste Diskussionen zur Gefährdung des Kinderwohls zeigen, dass ErzieherInnen und besonders SozialarbeiterInnen eine besonders hohe Verantwortung tragen, die über die bisherigen Maßstäbe zur Eingruppierung nicht berücksichtigt wird.
Die Diskussion über die Notwendigkeit des Ausbaus der frühkindlichen Bildung, der Förderung der unter drei-jährigen und zur Schulsozialarbeit zeigt, dass die bisherige Disparität zwischen LehrerInnen und Beschäftigten im Erziehungsdienst nicht aufrecht zu erhalten ist.
Grundsätzlich sollten Mitarbeiter/innen positiv für ihre entsprechenden Aufgaben motiviert werden und müssen entsprechend ihrer jeweiligen Verantwortung in der Arbeit auch diesbezüglich entlohnt und anerkannt werden.
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Positionspapier: Tätigkeitsmerkmale einer neuen Entgeltordnung zum neuen TVöD im Bereich : Soziale Arbeit |