Kinderschutzleitlinie veröffentlicht
07.05.2019
Anfang des Jahres erschien, unter der Federführung der Fachgesellschaft "Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin" (DGKiM), die Leitlinie zu Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung. Diese Kinderschutzleitline entstand im Zeitraum eines vierjährigen Prozesses der beteiligten Vertreter_innen aus den Bereichen der Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit. Unter den eingebundenen Fachgesellschaften und Organisationen zählt auch der "Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V." (DBSH), welcher sich durch den Vorstandsvorsitzenden, Michael Leinenbach, und den „Funktionsbereich der Kinder- und Jugendhilfe" immer wieder in den Prozess aktiv mit einbrachte.
Die Entscheidung zur Entwicklung einer wissenschaftlichen und übergeordneten Leitlinie wurde 2011 im Rahmen des Runden Tisches sexueller Missbrauch getroffen. Die Koordination erfolgte durch den medizinischen Bereich mit Unterstützung der beteiligten 82 Fachgesellschaften, Organisationen, Bundesministerien und Bundesbeauftragten.
Hier geht es zum Internetauftritt der Kinderschutzleitline.
Hier können Sie die Aufklärungsbögen für verschiedene Professionen abrufen.