Vielfalt muss gewahrt werden
26.02.2018
Der DBSH tritt im Sinne der Vielfalt und entsprechend seiner Berufsethik dafür ein, das der Mensch im Mittelpunkt steht und eine Verfahrensvielfalt gegeben ist. Entsprechend der Haltung des DBSH sollten daher auch Gremien vielfältig aus unterschiedlichen therapeutischen Richtungen besetzt sein.
Ausschlaggebend für die Besetzung der Gremien sollte die Wirksamkeit eines Ansatzes und nicht die ideologischen Gesichtspunkte sein.
Daher sollte der Zugang in die Gremien auch für Humanisten erfolgen können. Der DBSH fordert eine multiprofessionelle und verfahrensübergreifende Zusammenarbeit in der der Mensch im Mittelpunkt steht.
In der Praxis gehören verschiedene Haltungen bereits zum Standard. Ideologische Grabenkämpfe sollten keinen Platz mehr erhalten..
Der DBSH fordert daher die Gremien auf die Besetzung überparteilich, überprofessionell, ohne ideologische Grenzen – im Rahmen der Menschenrechte und der Orientierung am Grundgesetz vorzunehmen. Im aktuellen geht es um die Kassenärztliche Vereinigung bzw. deren Gemeinsamen Bundesausschuss, welcher die Humanistische Therapie diskreditiert.