Integrations- und Einwanderungsgesetz dringend erforderlich
12.12.2015
Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. (Funktionsbereich Inklusion) fordert anlässlich der aktuellen Situation in der Flüchtlingsarbeit dringend ein bundeseinheitliches Integrations- und Einwanderungsgesetz.
Das - aufgrund politischer Uneinigkeit der Parteien - immer noch fehlende Integration- und Einwanderungsgesetz stellt die Gesellschaft vor riesige Herausforderungen. „Die Zeit ist überreif, dass wir ein bundeseinheitliches Integrationsgesetz erhalten. Wie lange sollen wir dem Gezänk zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch zusehen, das auf Kosten der bedürftigen Menschen ausgetragen wird. Menschen sind keine Schachfiguren, die von der Politik hin- und hergeschoben werden können. Sie besitzen eine eigene Würde“, so Michael Leinenbach, Bundesvorsitzender des DBSH. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, lautet Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Die Achtung jedes Menschen steht daher an erster Stelle im deutschen Grundgesetz. Ein Grundsatz, der insbesondere für die Soziale Arbeit oberste Handlungsdevise ist. »weiterlesen