Archiv 2014 und älter
Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung
Im Gespräch mit der Expertin Eileen Moritz
Stand Dezember 2014
Um über das Verhältnis von "Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung" sowie weitere Themen der Inklusion zu sprechen, trafen sich Eileen Moritz (Politikberatung behinderte Expert_innen), Katja Schmollack und Michael Leinenbach in Berlin.
Inklusion als Querschnitt des gesellschaftlichen Lebens. Aus dieser Haltung heraus verfasste Katja Schmollack ihre Bachelor-Thesis, die eine exemplarische Fallstudie zum Thema Selbstbestimmung im stationären Wohnen beschreibt. Katja Schmollack stellt in ihrer Thesis fest, dass das stationäre Wohnen in Deutschland immer noch das gängigste Modell der Wohnformen für Menschen mit Behinderung darstellt. Gleichzeitig erachtet Katja Schmollack die Umsetzungsmöglichkeiten von Selbstbestimmung in diesem Bereich als besonders elementar.
Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung aus finanziellen Gründen dazu gezwungen werden eine Heimunterbringung zu wählen, wird in dem Parallelbericht der "Allianz der BRk" (welcher im März 2013 an Tom Koenigs (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags) übergeben wurde, aufgegriffen.Was das für die dort lebenden Menschen bedeutet, beschreibt ihre Thesis. Sie kritisiert jedoch vor allem die interne Umsetzung der Inklusion und Selbstbestimmung seitens der Behindertenverbände selbst. Auf politischer Ebene sieht es anders aus als faktisch bzw. auf institutioneller Ebene. Die Heimaufsichten sind angehalten einiges zu überprüfen, doch leider arbeiten diese maßgeblich auf den grundlegenden Kriterien der Pflege-und Altenhilfe.
Am Ende des Gespräches war allen klar, am Thema Inklusion muss weiter gearbeitet werden. Perspektivisch wurde überlegt speziell auch Fragestellungen "Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung" zu betrachten. Als konkrete Aktionen sollten einerseits eine verstärkte politische Arbeit und andererseits eine aktive Bildungsarbeit erfolgen. Weitere Gespräche sind diesbezüglich geplant.
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Bachelor Thesis: Selbstbestimmung in der stationären Behindertenhilfe |
Haltung zu „Inklusion und Teilhabe“ - Grundlage UN Behindertenkonvention
Stand April 2013- von Michael Leinenbach
„Zweck des Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) vom 13.12.2006 (Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO - in Kraft getreten am 03.05.2008) ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren ihre volle und wirksame Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft behindern können.“ [1]
Der DBSH fordert die Anerkennung des neuen Verständnisses des Begriffs der Behinderung in der Sozialgesetzgebung zu verankern und das politische Handeln sowie die Haltung daran auszurichten.
[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/menschenrechtsinstrumente/vereinte-nationen/menschenrechtsabkommen/behindertenrechtskonvention-crpd.html#c1911 / Korrigierte Fassung der zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung
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Haltung zur Inklusion |