Ehrenordnung
Für die Auszeichnung/Ehrung eines Mitglieds oder einer Person die sich in besonderer Weise für den Verband verdient gemacht haben, gibt sich der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) nachstehende Ehrenordnung.
Zielsetzung
Der Ehrenausschuss des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) ist berechtigt, Ehrungen vorzunehmen.
Zusammensetzung
Dem Ehrenausschuss gehören an:
- Die / der 1. und 2. Vorsitzende des DBSH,
- Die / der Ehrenvorsitzende des Bund,
- vier Personen, die durch den erweiterten Bundesvorstand (EBV) des DBSH jeweils für die Dauer von zwei Jahren bestimmt werden.
Ehrenordnung als Download
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Ehrenordnung des DBSH |