Mitgliedsorganisationen
Neben der Möglichkeit der persönlichen Mitgliedschaften fungiert der DBSH e.V. entsprechend seiner Satzung für Verbände und Zusammenschlüsse von Berufsgruppen der Sozialen Arbeit (juristische Mitglieder) als Dachverband für die Profession der Sozialen Arbeit. Diese erkennen die Berufsethik des DBSH als verbindlich innerhalb ihrer fachlichen Tätigkeiten an.
Verbände und Zusammenschlüsse von Berufsgruppen der Sozialen Arbeit können somit korporatives Mitglied im DBSH werden. Als korporative Mitgliedsorganisation haben Sie ein Stimmrecht im Erweiterter Bundesvorstand sowie der Bundesdelegiertenversammlung. In den Funktionsbereichen des DBSH können die korporativen Mitgliedsorganisationen sich am fachlichen Diskurs sowie deren Weiterentwicklung aktiv einbringen. Untergliederungen der korporativen Mitgliedsorganisationen können in die Strukturen der Landesverbände des DBSH eingebunden werden.
Zu unseren MitgliedsorganisationenMitgliedschaft von Personen aus korporativen Mitgliedsorganisationen
Die Mitgliedschaft für Personen aus korporativen Mitgliedsorganisationen kann sich auf die berufspolitische oder die gewerkschaftliche Vertretung beschränken. Die eingeschränkte Mitgliedschaft ermöglicht nur die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem gewählten Leistungsspektrum. Der Mitgliedsbeitrag beträgt die Hälfte des regulären Beitrags, also 0,35 % des Bruttogehalts.
Jetzt Mitglied werdenAufnahmeantrag
Für mehr Informationen zur korporativen Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden.