Frauen*politische Stellungnahmen
Hier finden Sie alle Stellungnahme des Frauen* DBSH zum Nachlesen, Diskutieren und Verbreiten.
Corona – die Krise der Frauen*
Und die Auswirkungen auf die Soziale Arbeit als Frauen*profession
Stand Mai 2020
Verfasst von: Franziska Liegl und Kirsten Röseler
Herausgegeben von: Frauen*DBSH
#systemrelevant: Die Krise ist weiblich
Die Corona-Krise beeinflusst aktuell unser Leben rund um den Globus. Schlagworte wie Covid-19, SARS-COV-2, Ausgangsbeschränkungen, Maßnahmen oder Slogans wie „#systemrelevant“ oder „#wir bleiben zuhause“ dominieren die Medienlandschaften. Was jedoch in den Berichterstattungen kaum Beachtung findet ist die Tatsache, dass die Corona-Krise weiblich* ist! Lediglich manche regionale Zeitungen, Expert*innen in Interviews o.ä. benennen dies klar, eine großangelegte Berichterstattung diesbezüglich bleibt hingegen aus. Dennoch sind es nachweisbar mehr Frauen* als Männer*, die beispielsweise in sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind.
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Stellungnahme: Corona - Die Krise der Frauen* und die Auswirkungen auf die Soziale Arbeit als Frauen*profession |
Sorgearbeit: DBSH bezieht Stellung zum Zweiten Gleichstellungsbericht
Stand 24.Juni 2018
Der Deutsche Frauenrat widmet sich dem neuen Schwerpunktthema "Sorgearbeit" und konzentriert sich auf zwei zentrale Aspekte:
- „Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern“
- „Aufwertung erwerbsmäßiger Sorgearbeit“.
Der DBSH wurde dazu um eine Stellungnahme gebeten, in der die Bedeutung der Sozialen Arbeit als professionelle Sorgearbeit erläutert und die zukünftigen Herausforderungen für Arbeitsbedingungen in Verbindung mit professionellen Qualitätsstandards in diesem Feld darlegt werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Freiheit – Gleichstellung – Existenzsicherung
Forderungen des Deutschen Frauenrates zur Bundestagswahl 2017
Stand August 2017
Der Deutsche Frauenrat fordert die im Bundesrat vertretenen Parteien auf zur Bundestagswahl 2017 die aus Sicht der Frauen wichtigsten Ziele für die kommende Legislaturperiode in ihren Wahlprogrammen aufzunehmen:
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit im Lebensverlauf gewährleisten! Frauen haben das Recht auf eigenständige Existenzsicherung, auch mit Fürsorgeverantwortung und gleichgültig ob sie alleinerziehend sind oder in Partnerschaft leben.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf herstellen! Der DF ruft hier den ersten Gleichstellungsbericht auf und fordert entsprechend der Lebensverlaufsperspektive, die konsistente Rechtsetzung einzuhalten.
- Altersarmut vermeiden! Dazu ist eine gleichstellungspolitisch faire Alterssicherungspolitik notwendig.
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Forderungen des Deutschen Frauenrates zur Bundestagswahl 2017 | |
Wahlaufruf Deutscher Frauenrat Bundestagswahl 2017 |
Alle Mitnehmen: Integration geflüchteter Frauen und Mädchen muss gelingen
Stand August 2017
Der Deutsche Frauenrat setzt sich immer wieder für die Rechte und den Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen ein. Das verabschiedete Positionspapier: "Alle Mitnehmen: Integration geflüchteter Frauen und Mädchen muss gelingen" fordert zum Schutz und zur Förderung geflüchteter Frauen und Mädchen auf und formuliert notwendige Schritte zur Umsetzung. Die Forderungen beschäftigen sich mit den Themenfeldern Migration, Asylrecht und -verfahren, Spracherwerbung und Wertevermittlung, Gewaltschutz und -prävention, Gesundheitsprävention und -versorgung, Bildung, Ausbildung und Beschäftigung, sowie kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe. Sie wenden sich, wenn nicht speziell aufgeführt, an die Europäische Union, an den Bund, die Länder und Kommunen, an öffentliche und private Träger der Wohlfahrt, an Bildungseinrichtungen (Kitas, Schulen, Hochschulen), an Parteien, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen wie Frauenverbände, Frauen- und Selbsthilfegruppen und Sportverbände u.a.
Siehe auch: https://www.frauenrat.de/themen/fluechtlings-integrations-und-migrationspolitik/flucht-und-integration/
Positionspapier Deutscher FrauenratFrankfurter Erklärung zur Tarifpolitik für die Soziale Arbeit
Stand Januar 2009
Anlässlich einer Fachtagung stellen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Hochschullehrer/innen des Rechts in den Fachbereichen der Sozialen Arbeit (BAGHR) und die von ihr eingeladenen Fachkräfte der Sozialen Arbeit Forderungen zur Eingruppierung von Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen.
Der TVöD führt schon jetzt zur erheblichen Schlechterbezahlung von Neueingestellten und Wechsler/innen. Qualitativ hochwertige Soziale Arbeit kann in Zukunft nur gesichert werden, wenn sie auf- statt weiter abgewertet wird.
Die Tarifvertragsparteien werden aufgefordert, dieses in den "laufenden" Verhandlungen zu korrigieren und eine angemessene Eingruppierung vorzunehmen.
Die in der Sozialen Arbeit erforderlichen Kompetenzen, die damit verbundene hohe Verantwortung und die Bedeutung der Sozialen Arbeit für die Gesellschaft wurden schon im alten BAT unterbewertet.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs müssen tarifliche Bewertungen die Anforderungen und die Belastungen, die mit einer Tätigkeit verbunden sind, vollständig erfassen. Tätigkeiten im sozialen Bereich erfordern, anders als die meisten anderen Tätigkeiten, die einen vergleichbaren Hochschulabschluss voraussetzen, nicht nur fachliche Fähigkeiten zur Bearbeitung eines Vorgangs, sondern darüber hinaus psychosoziale Handlungskompetenz. Außerdem sind Sozialberufe häufig mit besonderen psychischen Belastungen verbunden, wenn es um Menschen mit vielfältigen Problemlagen oder in Krisensituationen geht. Eingruppierungsrechtlich ist erforderlich, dass die besondere Anforderung und die besondere Belastung in Form einer höheren Eingruppierung berücksichtigt werden.
Berufsunterbrechungen und Arbeitgeberwechsel werden in der neuen Tarifstruktur durch Herabstufung quasi „bestraft“.
All dies geht insbesondere zu Lasten von Frauen, da sie den größten Anteil in diesen Berufsgruppen stellen und frauentypische Berufsbiographien zusätzliche Nachteile auslösen.
Diese Tarifpolitik stellt deshalb eine Diskriminierung von Frauen dar.
Die Tarifvertragsparteien haben sich die Vermeidung und den Abbau der Diskriminierung von Frauen ausdrücklich zum Ziel gesetzt. Hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet.
Die Tarifvertragsparteien werden aufgefordert, die im Tarif angelegten strukturellen Benachteiligungen zu beseitigen. Die Forderungen richten sich in gleicher Weise an die Arbeitsrechtlichen Kommissionen im Bereich der Kirchen.