Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist grundgesetzwidrig - Urteil des Bundesverfassungsgerichts
14.07.2021
Der Vorstand der SeniorInnenvertretung des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum selbstbestimmten Sterben in jeder Lebensphase. Aus der Sicht der Bundesvertretung der RentnerInnen und VersorgungsempfängerInnen im DBSH wird es nun darauf ankommen, dass der Gesetzgeber Regelungen trifft, die nicht dazu führen, dieses Urteil aus zuhöhlen, in dem Hilfe zum Sterben einerseits so erschwert wird, dass Betroffene weiterhin mit ihrem Leiden leben müssen. „Andererseits müsse verhindert werden, dass einem Suizidwunsch zu schnell entsprochen wird, wenn dieser aus einer therapierbaren psychischen Erkrankung oder aus schwierigen psychosozialen Umständen heraus getroffen wird“, so der DBSH-BundesseniorInnenvertreters Friedrich Maus.