Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung
18.12.2014
Im Gespräch mit der Expertin Eileen Moritz
Um über das Verhältnis von "Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung" sowie weitere Themen der Inklusion zu sprechen, trafen sich Eileen Moritz (Politikberatung behinderte Expert_innen), Katja Schmollack und Michael Leinenbach in Berlin.
Inklusion als Querschnitt des gesellschaftlichen Lebens. Aus dieser Haltung heraus verfasste Katja Schmollack ihre Bachelor-Thesis, die eine exemplarische Fallstudie zum Thema Selbstbestimmung im stationären Wohnen beschr
eibt. Katja Schmollack stellt in ihrer Thesis fest, dass das stationäre Wohnen in Deutschland immer noch das gängigste Modell der Wohnformen für Menschen mit Behinderung darstellt. Gleichzeitig erachtet Katja Schmollack die Umsetzungsmöglichkeiten von Selbstbestimmung in diesem Bereich als besonders elementar.
Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung aus finanziellen Gründen dazu gezwungen werden eine Heimunterbringung zu wählen, wird in dem Parallelbericht der "Allianz der BRk" (welcher im März 2013 an Tom Koenigs (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags) übergeben wurde, aufgegriffen.Was das für die dort lebenden Menschen bedeutet, beschreibt ihre Thesis. Sie kritisiert jedoch vor allem die interne Umsetzung der Inklusion und Selbstbestimmung seitens der Behindertenverbände selbst. Auf politischer Ebene sieht es anders aus als faktisch bzw. auf institutioneller Ebene. Die Heimaufsichten sind angehalten einiges zu überprüfen, doch leider arbeiten diese maßgeblich auf den grundlegenden Kriterien der Pflege-und Altenhilfe.
Am Ende des Gespräches war allen klar, am Thema Inklusion muss weiter gearbeitet werden. Perspektivisch wurde überlegt speziell auch Fragestellungen "Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung" zu betrachten. Als konkrete Aktionen sollten einerseits eine verstärkte politische Arbeit und andererseits eine aktive Bildungsarbeit erfolgen. Weitere Gespräche sind diesbezüglich geplant.
Die Bachelor-Thesis als Download finden Sie hier.