Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

KJP muss für Soziale Arbeit erhalten bleiben

27.10.2014


Thomas Greune (Mitglied im GfV des DBSH) ist der Vertreter des DBSH in der AZA KJP (Arbeitsgemeinschaft Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie).


"Es ist unablässig, dass der Zugang zur KJP auch für die Soziale Arbeit erhalten bleibt. Gerade die KJP lebt durch die Vielzahl der unterschiedlichen Zugänge und somit Methoden in der konkreten Arbeit. Eine Engführung wird die bisherige KJP in ihrer Qualität gefährden", so Thomas Greune.

Selbst wenn durch eine Direktausbildung scheinbar die Ausbildung besser geregelt werden könnte, muss die Vielzahl der Zugänge über den Master erhalten bleiben.


"Ich finde es professioneller, dass die Praxisphase (PiA - Psychotherapeuten in Ausbildung) über gesetzliche Regelungen entsprechend abgesichert wird, anstatt immer weitere Baustellen aufzumachen, die die letztendlich der Profession schaden", so Greune. Grundsätzlich findet derzeit eine Debatte über die Praxisphasen der Berufseinmündung statt.


Der DBSH hat sich hierzu bereits geäußert. (Anfrage_vom_03__Juni_2014_zur_Novellierung_des_AFBG)


Des Weiteren verfügt der DBSH über ein Ausbildungskonzept, in dem die verschiedenen Zugänge entsprechend aufgezeigt werden. (http://www.dbsh.de/media/dbsh-www/downloads/Ausbildung_Einfuehrung.pdf)

In der Sitzung am 18.10.14 wurde in der AZA KJP ein Positionspapier beschlossen, dass die Profession Soziale Arbeit innerhalb der Prozessentwicklung der Weiterentwicklung der Psychotherapeuten / Kinder- und Jugendpsychotherapeuten stärken soll. Der Zugang der grundständigen Studiengänge muss für die Soziale Arbeit erhalten bleiben, um die Vielfalt in der Psychotherapie zu sichern bzw. zu bereichern.

Stellungnahme der AZA (Arbeitsgemeinschaft Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) 

 

Die vollständige Pressemitteilung als PDF zum Download finden Sie hier.


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