Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

DBSH stellt fachliche Forderungen aus Sicht der Profession für Änderungen im SuE vor

28.10.2014

Grundsatz

Im Rahmen eines immer größer werdenden Kampfes um qualifizierte Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst muss das Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit sich attraktiv für Nachwuchskräfte präsentieren. Die Arbeitgeber müssen hierzu einen deutlichen Beitrag leisten. Durch den neuen Tarif muss für eine entsprechende Aufwertung der Sozialen Arbeit gesorgt werden.

 

Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) e.V. stellt auf Grundlage seiner Positionspapiere:

 

 

Für die anstehenden Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst die folgenden fachlichen Forderungen als Grundlage der aufzunehmenden Verhandlungen auf:

 

Forderungen zu Eingruppierungsmerkmalen und fachlichen Standards

  1. Die neuen Eingruppierungen müssen wesentlich höher ausfallen als die bisherigen Grundeingruppierungen.
  2. Zukünftigen Entgelterhöhungen müssen sich an die veränderten und jeweils aktuellen Lebenshaltungskosten anpassen. Hierbei müssen regionale Bedingungen – analog des früheren Ortszuschlages - berücksichtigt werden und bei Bedarf Arbeitsmarktzulagen gezahlt werden. 
  3. Die Entgelterhöhungen zukünftiger Tarife müssen einer Dynamisierung unterliegen.
  4. Die Staatliche Anerkennung als Zugangsvoraussetzung für alle Fachkräfte der Sozialen Arbeit muss erhalten bleiben und als Qualitätsstandard dienen.
  5. Der Tarif muss einer Entprofessionalisierung der Aufgabengebiete (Kindertagesstätten, Soziale Dienste usw.) entgegenwirken.

 

Der DBSH fordert die jeweils einheitliche Eingruppierung bei gleichwertigen beruflichen Ausgangsqualifikationen für die folgenden Gruppen:

       - Kinderpfleger_innen, Sozialassistenten_innen
         mit Staatlicher Anerkennung      

       - Heilerziehungspfleger_innen mit Staatlicher Anerkennung      

       - Heilerzieher_innen  mit Staatlicher Anerkennung      

       - Erzieher_innen mit Fachschulabschluss mit Staatlicher Anerkennung      

       - Heilpädagogen_innen mit Staatlicher Anerkennung

       - Beschäftigte in der Sozialen Arbeit mit Abschluss Bachelor
         (Sozialarbeiter_innen, Sozialpädagogen_innen, Pädagogen_innen der                Frühen Kindheit, Heilpädagogen_innen u.a.) mit Staatlicher Anerkennung

       - Masterabsolventen_innen mit Staatlicher Anerkennung

 

Weitere Forderungen des DBSH


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