Beschluss der Bundestarifkommission des DBSH – Berufung einer Tarifbeauftragten
28.10.2014
Beschlussvorschlag:
Die BTK des DBSH beschließt, Gaby Böhme (bisherige Vorsitzende der BTK des DBSH) als Tarifbeauftragte der BTK des DBSH zu benennen und überträgt ihr die für dieses Amt notwendige Kompetenzen.
Begründung:
Die Einrichtung der Funktion der Tarifbeauftragten wird notwendig, da seitens der Leitung der BTK des DBSH nicht alle Tariftische in die der DBSH durch seine Mitgliedschaft im dbb eingebunden ist, übernommen werden kann. Bereits in der Vergangenheit konnten die Tariftische zwischen der Vorsitzenden der BTK sowie dem Bundesvorsitzenden untereinander so aufgeteilt werden, dass die Mitwirkung an den Tariftischen im Ehrenamt möglich ist. Durch das Inkrafttreten der neuen Satzung wurde die BTK zu einem Organ und übernimmt abschließend die Beschlüsse analog des EBV, der diese für Aktivitäten im Rahmen der Vertretung der Profession übernimmt (Paragraph 14). Diese neue Aufgabe der BTK hat gleichsam die Gleichstellung mit dem EBV zur Folge, was bedeutet, dass die Leitung der BTK bei den Vorsitzenden ist.
Wie beschrieben kann seitens des Vorsitzes die Aufgabe alle Tariftische zu bespielen nicht in seiner Gänze getragen werden. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung der Ernennung einer Tarifbeauftragten der BTK des DBSH.
Einstimmig beschlossen von der Bundestarifkommission des DBSH am 25.10.2014 in Königswinter