Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Beschluss der BTK des DBSH – Berücksichtigung des Master-Abschlusses bei Tarifvorschlägen

28.10.2014


Beschlussvorschlag:

Die BTK des DBSH beschließt, dass die Vertretung des DBSH einem Tarifvorschlag nur dann zustimmen kann, wenn die Profession Soziale Arbeit entsprechend gewürdigt wird. Der Master muss gleichberechtigt anderer Professionen (wie bereits im TVöD ermöglicht) entsprechend des DQR (Stufe 7) seine Berücksichtigung finden.

 

Begründung:

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) wird zukünftig über 8 Niveau Zuordnungen verfügen. Die Profession der Soziale Arbeit findet sich in den Niveaustufen 6 (Bachelor), 7 (Master) und 8 (Promotion) wieder. Der DQR wiederum ist Bestandteil des EQR und dient zukünftig als Matrix der Zuordnung der Berufsabschlüsse der verschiedensten Ländern: http://www.eu-bildungspolitik.de/europaeischer_qualifikationsrahmen_eqr_33.html 

 

Nach den derzeit bekannten Vorstellungen ist in der tariflichen Auseinandersetzung zum Sozial- und Erziehungsdienst nicht daran gedacht den Master entsprechend zu würdigen. Für die Profession Soziale Arbeit würde das einen herben Schlag bedeuten, da dann innerhalb der EU die Möglichkeit des Wechseln schwierig wird, da keine adäquaten Arbeitsplätze in Deutschland vorgehalten würden.

 

„Die Masterstudiengänge in der Sozialen Arbeit sollten neben einem generalisierten Masterstudium auch Weiterbildungsmaster, Master der Praxis (LeiterInnen von Ämtern und Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe) oder forschungsorientierte Master mit entsprechenden Schwerpunkten bilden können (z.B. Frühkindliche Pädagogik, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Evaluation, Menschenrechte, Sozialmanagement, Supervision, Jugendhilfe usw.). Das Masterstudium sollte mit Abschlussarbeit einen zeitlichen Rahmen von drei Semestern umfassen. Der Masterstudiengang soll 90 ECTS Credits beinhalten. Das Erfordernis von insg. 300 ECTS zum Erwerb des MA ist auch auf die universitären Studiengänge zu übertragen.“

(vgl. Generalistisches Grundstudium: http://www.dbsh.de/media/dbsh-www/downloads/Ausbildung_Einfuehrung.pdf)

 

Klarer formuliert kann gesagt werden: Sollte der Master sich nicht in der Neuverhandlung des Sozial- und Erziehungsdienstes wieder finden, so wird dieser Ausbildungsgang nur für die Kollegen_innen von Interesse, die entweder außerhalb tariflicher Eingruppierungen arbeiten, ins Ausland gehen oder sich auf den Weg zur Promotion begeben haben.

 

Einstimmig beschlossen von der Bundestarifkommission des DBSH am 25.10.2014 in Königswinter


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