Bewertung der Module
Abschlussarbeit
Zum Abschluss der Fort- und Weiterbildung ist eine Abschlussarbeit zu erarbeiten. Diese muss sich im Wesentlichen an den Inhalten der Module orientieren und wird mit 6 Punkten bewertet.
Mit Erwerb des Zertifikats ist die notwendige Punktzahl zur Registrierung im Berufsregister für Soziale Arbeit (BSA) erreicht. Die Fort- und Weiterbildung ist vom Berufsregister für Soziale Arbeit entsprechend akkreditiert.
Nachzuweisende Punktzahl zum Erreichen des Zertifikates:
Bereich |
Nachzuweisende Punktzahl |
Module- Fort- und Weiterbildung |
16 Punkte |
des beruflichen Handelns |
8 Punkte |
Praxisanteile |
10 Punkte |
Abschlussarbeit |
6 Punkte |
Notwendige Gesamtpunktzahl |
40 Punkte |
Fort- und Weiterbildung sowie Reflexion des beruflichen / verbandlichen Handelns
Das jeweilige Modul beinhaltet einen Anteil von Fort- und Weiterbildung sowie einen Anteil der Reflexion beruflichen Handelns. Diese teilen sich wie folgt auf:
Seminareinheit |
Fort- und Weiterbildung |
Reflexion des beruflichen / verbandlichen Handelns |
Effektive Organisation von Verbandsarbeit |
12 Stunden = 4 Punkte |
4 Stunden = 1 Punkt |
Führen als Aufgabe |
12 Stunden = 4 Punkte |
4 Stunden = 1 Punkt |
Mitgliedergewinnung, -betreuung und -aktivierung |
12 Stunden = 4 Punkte |
4 Stunden = 1 Punkt |
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit |
12 Stunden = 4 Punkte |
4 Stunden = 1 Punkt |
Summe: |
48 Stunden = 16 Punkte |
16 Stunden = 4 Punkte |
Reflexion des beruflichen Handelns
Neben den Modulen im Bereich der Fort- und Weiterbildung ist im Bereich der „Reflexion des beruflichen Handelns“ ein Modul „Selbsterfahrung“ mit mindestens 32 Stunden zu belegen oder entsprechend nachzuweisen.
Modul Selbsterfahrung |
Stunden |
Anerkannte Punktzahl |
32 Stunden sind nachzuweisen |
16 Stunden innerhalb der Fort- und Weiterbildung, 16 Stunden können frei gewählt werden |
8 Punkte |
Praxisanteile
Im Praxisanteil müssen 10 Punkte erreicht werden. Die Erreichung der notwendigen Punktzahl der Praxisanteile kann auf folgende Arten erfolgen:
Nachgewiesener Praxisanteil |
Zeitraum |
Anerkannte Punktezahl |
Aktivitäten in Verbänden und Organisationen |
Pro Jahr der Berufung |
3 Punkte |
Organisation von Fachtagungen |
Je nachgewiesene Fachtagung |
3 Punkte |
Leitung von Arbeitsgruppen/ Moderation bei Fachtagungen |
Für 2 Stunden |
1 Punkte |
Erteilung von Praxisanteilen |
Für 2 Stunden |
1 Punkte |
Fachvorträge / Fachartikel |
pro Vortrag / Artikel |
1 Punkte |