Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.

Akkreditierung

Akkreditiert werden Fort- und Weiterbildungen für die Soziale Arbeit. Sie müssen insbesondere dem Erfordernis entsprechen, dass sie sich in die vom DBSH erarbeiteten für die Soziale Areit relevanten Schlüsselkompetenzen einordnen lässt. Die Akkreditierung erfolgt durch den vom DBSH berufenen Prüfungsausschuss.


Professions-News

NEWS | 27.01.2025

Sachstand | Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Zur Rechtslage im Ausland

NEWS | 04.12.2024

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: Spendenkampagne zugunsten des Stadtjugendausschusses Karlsruhe

NEWS | 29.10.2024

Urteil im Karlsruher Fanprojekt: Sozialarbeiter*innen müssen Geldstrafe zahlen

Einrichtungen des DBSH